Erschienen in:
20.12.2016 | Neugeborenenscreening | Originalien und Übersichten
Ganzgenomsequenzierung in der deutschen Versorgung
Ökonomische Auswirkungen eines Einsatzes in ausgewählten Anwendungsgebieten
verfasst von:
Marika Plöthner, Martin Frank, J.-Matthias Graf von der Schulenburg
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 2/2017
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Zusammenfassung
Hintergrund
Der Einsatz von Whole-Genome Sequencing (WGS) wird in der klinischen Versorgung vermehrt diskutiert. Aufgrund der begrenzten Ressourcen im Gesundheitswesen sind Budget-Impact-Analysen notwendig, um die potenziellen Auswirkungen eines Einsatzes von WGS abschätzen zu können.
Ziel der Arbeit
Die ökonomischen Auswirkungen eines Einsatzes von WGS wurden sowohl im Rahmen des Neugeborenenscreenings als auch zur diagnostischen Untersuchung von Tumorpatienten evaluiert.
Methoden
Eine Kostenanalyse von WGS entlang eines qualitätsgesicherten Prozesses am Deutschen Krebsforschungszentrum (DKFZ) stellt die Basis dieser Analyse dar. Kennzahlen des GKV-Spitzenverbandes und des Robert Koch-Institutes bilden die Datengrundlage der untersuchten Szenarien.
Ergebnisse und Diskussion
Der Einsatz von WGS im Rahmen des Neugeborenenscreenings hätte im Jahr 2015 Kosten in Höhe von 2,85 Mrd. Euro verursacht und in der GKV zu einer Ausgabensteigerung von 1,41 % geführt. Für die Analyse aller Tumorpatienten wären hingegen Kosten in Höhe von 0,84 Mrd. Euro entstanden, was einen GKV-Ausgabenanstieg von 0,42 % entsprochen hätte. Die alleinige Betrachtung der Durchführungskosten führt in beiden Szenarien zu steigenden Ausgaben. In der Kostendiskussion sollten jedoch mögliche Einsparpotenziale, wie bspw. die Reduktion krankheitsbedingter Folgekosten und die Verbesserung der Kosteneffektivität medizinischer Maßnahmen, berücksichtigt werden. Derartige Betrachtungen sind Gegenstand einzelner ökonomischer indikationsspezifischer Evaluationen. WGS besitzt das Potenzial, eine Vielzahl an probabilistischen Befunden zu generieren, wofür z. T. noch keine Behandlungsmöglichkeiten existieren. Daher sollte die Kostenerstattung an Indikationen gebunden sein, bei welchen eine klare Evidenz hinsichtlich des diagnostischen Nutzens vorliegt.