15.01.2015 | AUS DER PRAXIS
Geriatrisches Basisassessment nur noch mit Arzt
Erschienen in: MMW - Fortschritte der Medizin | Ausgabe 1/2015
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_ Bis zum 31. Dezember 2014 war der obligate Leistungsinhalt des geriatrischen Basisassessments nach Nr. 03360 EBM definiert als die Erhebung und/oder das Monitoring organbezogener und übergreifender motorischer, emotioneller und kognitiver Funktionseinschränkungen, die Beurteilung der Selbstversorgungsfähigkeiten mittels standardisierter, wissenschaftlich validierter Testverfahren und die Beurteilung der Mobilität und Sturzgefahr durch standardisierte Testverfahren. Diese Leistungen konnten durchweg an entsprechend qualifiziertes medizinisches Hilfspersonal delegiert werden, etwa an medizinische Fachangestellte (MFA). Lediglich die Beurteilung der hier geforderten Tests war eine ärztliche Aufgabe. Streng genommen konnte deshalb bisher die Leistung auch dann abgerechnet werden, wenn es gar nicht zu einem unmittelbaren Arzt-Patienten-Kontakt gekommen war.
Nr. 03360: Geriatrisches Basisassessment
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Obligater Leistungsinhalt
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_ Persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt
_ Erhebung und/oder Monitoring organbezogener und übergreifender motorischer, emotioneller und kognitiver Funktionseinschränkungen,
_ Beurteilung der Selbstversorgungsfähigkeiten mittels standardisierter, wissenschaftlich validierter Testverfahren (z.B. Barthel-Index, PGBA, IADL nach Lawton/Brody, geriatrisches Screening nach LACHS),
_ Beurteilung der Mobilität und Sturzgefahr durch standardisierte Testverfahren (z.B. Timed „up & go“, Tandem-Stand, Esslinger Sturzrisikoassessment)
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