16.10.2017 | Die Verbände informieren
GKV-Honorarergebnis enttäuscht die Ärzteschaft
Erschienen in: NeuroTransmitter | Ausgabe 10/2017
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Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBWA), das gesetzlich vorgesehene Schiedsorgan, falls sich Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Spitzenverband Bund der GKV-Krankenkassen in Honorarfragen nicht einigen können, entschied im September 2017 über das Honorar 2018. Der EBWA besteht neben dem Vorsitzenden Professor Jürgen Wasem, Universität Duisburg-Essen, aus je drei Vertretern der Vertragspartner und drei unparteiischen Mitgliedern. Der Schiedsspruch enthält folgende Eckpunkte:-
Erhöhung des Orientierungswertes („Punktwert“) um 1,18 % von 10,53 auf 10,65 Cent. Damit ergibt sich insgesamt bundesweit eine Erhöhung des Honorarvolumens um 410 Millionen €.
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Um 100 Millionen € steigt die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung (MGV) aufgrund der Erhöhung der Krankheitslast.
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Für zusätzliche extrabudgetäre (z. B. besonders förderungswürdige) Leistungen sind zirka 400 Millionen € vorgesehen.
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50 Millionen € zusätzlich erhalten die Vertragsärzte für die Stärkung des nicht ärztlichen Personals.