Erschienen in:
19.02.2018 | GOÄ | Fortbildung
Berufsbedingte Hauterkrankungen BK 5101
Alles Wichtige zum Hautarztbericht
verfasst von:
Prof. Dr. Andrea Bauer
Erschienen in:
hautnah dermatologie
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Sonderheft 1/2018
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Zusammenfassung
Das Hautarztverfahren wird bei Hautkrankheiten nach Ziffer 5101 der Berufskrankheitenliste angewendet. Zentrales Instrument ist der Hautarztbericht, den der Dermatologe bereits wenn die Möglichkeit besteht, dass eine Hauterkrankung durch die berufliche Tätigkeit des Patienten entsteht, wiederauflebt oder sich verschlimmert, erstellt. Der Hautarztbericht wurde in den letzten Jahren mehrfach modifiziert und liegt seit April 2017 in der aktuell gültigen Form vor.