Erschienen in:
01.01.2005 | Medizinrecht
Grenzen der Finanzierbarkeit ärztlicher Leistungen
verfasst von:
RA Prof. Dr. Dr. K. Ulsenheimer
Erschienen in:
Die Gynäkologie
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Ausgabe 1/2005
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Auszug
Die moderne Hochleistungsmedizin ist unter finanziellem Blickwinkel an ihre Grenzen gestoßen. Die Zeiten, in denen „jeder den Anspruch auf die beste und für ihn geeignetste, ja von ihm gewünschte Behandlung“
1 geltend machen konnte und auch erhielt, sind endgültig vorbei. Das medizinisch Machbare ist so weit über das ökonomisch Mögliche hinausgeschossen, dass die bestmögliche Medizin keineswegs jedermann und zu jeder Zeit mehr gewährt werden kann. Die Grenzen des medizinischen Fortschritts sind sicherlich noch nicht erreicht, die Grenzen der Finanzierbarkeit, der wirtschaftlichen Belastbarkeit unseres Gesundheitssystems dürften aber erreicht, zumindest aber nicht mehr fern sein. Deshalb müssen wir alle—Ärzte, Patienten, Pflegekräfte, Politiker, Richter oder wer immer mit diesen Fragen konfrontiert ist—einsehen und anerkennen, dass „eine optimale Medizin für alle heute eine Illusion ist“.
2 Zutreffend hat deshalb der BGH schon vor 10 Jahren mit Nachdruck darauf hingewiesen, „dass sich die Anforderungen des medizinischen Sachverständigen nicht unbesehen an den Möglichkeiten von Universitätskliniken und Spezialkrankenhäusern orientieren dürfen, sondern auch an den für diesen Patienten in dieser Situation faktisch erreichbaren Gegebenheiten ausrichten müssen, sofern auch mit ihnen ein zwar nicht optimaler, aber noch ausreichender medizinischer Standard erreicht werden kann“.
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