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Erschienen in: Trauma und Berufskrankheit 3/2014

01.08.2014 | Übersichten

Hygiene – Der interessante Fall

verfasst von: C. Gratzl

Erschienen in: Trauma und Berufskrankheit | Sonderheft 3/2014

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Zusammenfassung

Hintergrund

Zur Beteiligung am Durchgangsarzt- (DAV), Verletzungsarten- (VAV) und Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) müssen festgelegte hygienische und damit auch bauliche Anforderungen erfüllt sein.

Umsetzung der Anforderungen

Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) bietet Ärzten an, sich vor dem Umbau oder Neubezug einer Praxis mit dem jeweiligen Landesverband in Verbindung zu setzen, damit der Plan der Praxis bezüglich oben angeführter Anforderungen geprüft werden kann. Ein entsprechendes Angebot gilt auch für Krankenhäuser und Kliniken mit bestehender oder angestrebter Beteiligung am VAV bzw. SAV.

Resümee

Durch Einreichung des Plans der Praxis bzw. des Operationsbereichs zur Prüfung bei der DGUV können bereits im Vorfeld der Baumaßnahmen Fehler vermieden und die entsprechenden Pläne optimiert werden. Dies dient mit dazu, die Versorgung von Arbeitsunfallverletzten auf einem hohen Niveau zu halten bzw. weiter zu verbessern.
Literatur
1.
Zurück zum Zitat DGUV, LSV-SpV (2011) Durchgangsarzt – Anforderungen. Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nach § 34 SGB VII zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren (in der Fassung vom 1. Januar 2011). DGUV, Berlin DGUV, LSV-SpV (2011) Durchgangsarzt – Anforderungen. Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nach § 34 SGB VII zur Beteiligung am Durchgangsarztverfahren (in der Fassung vom 1. Januar 2011). DGUV, Berlin
2.
Zurück zum Zitat DGUV, LSV-SpV (2013) Stationäres Durchgangsarztverfahren (DAV). Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nach § 34 SGB VII an Krankenhäuser zur Beteiligung am stationären Durchgangsarztverfahren (DAV). Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Berlin. http://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/d_arzt4.pdf. Zugegriffen: 12.03.2014 DGUV, LSV-SpV (2013) Stationäres Durchgangsarztverfahren (DAV). Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nach § 34 SGB VII an Krankenhäuser zur Beteiligung am stationären Durchgangsarztverfahren (DAV). Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Berlin. http://​www.​dguv.​de/​medien/​landesverbaende/​de/​med_​reha/​documents/​d_​arzt4.​pdf.​ Zugegriffen: 12.03.2014
3.
Zurück zum Zitat DGUV, LSV-SpV (2013) Verletzungsartenverfahren (VAV). Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nach § 34 SGB VII an Krankenhäuser zur Beteiligung am Verletzungsartenverfahren (VAV). Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Berlin. http://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/verletz1.pdf. Zugegriffen: 12.03.2014 DGUV, LSV-SpV (2013) Verletzungsartenverfahren (VAV). Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nach § 34 SGB VII an Krankenhäuser zur Beteiligung am Verletzungsartenverfahren (VAV). Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Berlin. http://​www.​dguv.​de/​medien/​landesverbaende/​de/​med_​reha/​documents/​verletz1.​pdf.​ Zugegriffen: 12.03.2014
4.
Zurück zum Zitat DGUV, LSV-SpV (2013) Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV). Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nach § 34 SGB VII an Krankenhäuser zur Beteiligung am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV). Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Berlin. http://www.dguv.de/medien/landesverbaende/de/med_reha/documents/sav1.pdf. Zugegriffen: 12.03.2014 DGUV, LSV-SpV (2013) Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV). Anforderungen der gesetzlichen Unfallversicherungsträger nach § 34 SGB VII an Krankenhäuser zur Beteiligung am Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV). Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV), Berlin. http://​www.​dguv.​de/​medien/​landesverbaende/​de/​med_​reha/​documents/​sav1.​pdf.​ Zugegriffen: 12.03.2014
5.
Zurück zum Zitat Kassenärztliche Bundesvereinigung (2011) Neufassung einer Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren nach § 135 Abs. 2 SGB V. Dtsch Arztebl 108:A-2678/B-2234/C-2206 Kassenärztliche Bundesvereinigung (2011) Neufassung einer Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren nach § 135 Abs. 2 SGB V. Dtsch Arztebl 108:A-2678/B-2234/C-2206
6.
Zurück zum Zitat Kassenärztliche Bundesvereinigung (2011) Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zum ambulanten Operieren (Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren). Dtsch Arztebl 108:A-2678/B-2234/C-2206 Kassenärztliche Bundesvereinigung (2011) Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zum ambulanten Operieren (Qualitätssicherungsvereinbarung ambulantes Operieren). Dtsch Arztebl 108:A-2678/B-2234/C-2206
7.
Zurück zum Zitat Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut (2000) Anforderungen der Hygiene bei Operationen und anderen invasiven Eingriffen. Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut. Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsschutz Gesundheitsforschung 43:644–659CrossRef Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut (2000) Anforderungen der Hygiene bei Operationen und anderen invasiven Eingriffen. Mitteilung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention am Robert Koch-Institut. Bundesgesundheitsblatt Gesundheitsschutz Gesundheitsforschung 43:644–659CrossRef
Metadaten
Titel
Hygiene – Der interessante Fall
verfasst von
C. Gratzl
Publikationsdatum
01.08.2014
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Trauma und Berufskrankheit / Ausgabe Sonderheft 3/2014
Print ISSN: 1436-6274
Elektronische ISSN: 1436-6282
DOI
https://doi.org/10.1007/s10039-013-2052-4

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