Erschienen in:
01.08.2014 | Übersichten
Hygiene – Der interessante Fall
verfasst von:
C. Gratzl
Erschienen in:
Trauma und Berufskrankheit
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Sonderheft 3/2014
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Zusammenfassung
Hintergrund
Zur Beteiligung am Durchgangsarzt- (DAV), Verletzungsarten- (VAV) und Schwerstverletzungsartenverfahren (SAV) müssen festgelegte hygienische und damit auch bauliche Anforderungen erfüllt sein.
Umsetzung der Anforderungen
Die DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) bietet Ärzten an, sich vor dem Umbau oder Neubezug einer Praxis mit dem jeweiligen Landesverband in Verbindung zu setzen, damit der Plan der Praxis bezüglich oben angeführter Anforderungen geprüft werden kann. Ein entsprechendes Angebot gilt auch für Krankenhäuser und Kliniken mit bestehender oder angestrebter Beteiligung am VAV bzw. SAV.
Resümee
Durch Einreichung des Plans der Praxis bzw. des Operationsbereichs zur Prüfung bei der DGUV können bereits im Vorfeld der Baumaßnahmen Fehler vermieden und die entsprechenden Pläne optimiert werden. Dies dient mit dazu, die Versorgung von Arbeitsunfallverletzten auf einem hohen Niveau zu halten bzw. weiter zu verbessern.