Die Verhaltensauffälligkeiten von Demenzkranken können für betreuende und pflegende Personen eine Belastung darstellen. Nicht selten werden in diesem Kontext Medikamente eingesetzt, um die Menschen "ruhigzustellen". Eine solche chemische Fixierung wurde bisher nur der ärztlichen Behandlung zugeordnet. Dass dieses Vorgehen auch unter dem Aspekt der Freiheitsentziehung bewertet werden muss, wurde bisher wenig beachtet [1]. Erst allmählich ändert sich diese Einstellung.
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