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Erschienen in: Der Hausarzt 16/2013

01.09.2013 | KURZ & KNAPP

Kassenzusagen sind grundsätzlich nur schriftlich rechtssicher!

verfasst von: Urban & Vogel

Erschienen in: Der Hausarzt | Ausgabe 16/2013

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Auszug

Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20. März 2013 sollten Vertragsärzte künftig bei der Verordnung medizinisch umstrittener Arzneimittel oder bei „Off-label use“ unbedingt die schriftliche Zustimmung der Krankenkasse einholen. Ansonsten setzt man sich nach Auffassung der Richter der Gefahr eines Regresses aus (Az. B 6 KA 27/12 R). Auf eine rein telefonische Auskunft der Kasse könne man sich im Regelfall nicht verlassen. Die herbei aufgeworfenen Fragen setzen nach Ansicht des Gerichts schwierige Klärungsprozesse der Kasse voraus, sowohl hinsichtlich der Verordnungsfähigkeit als auch der Tragweite einer möglichen „Zusage“. Deshalb darf der Vertragsarzt nach Meinung der Richter einer Erklärung der Kasse nur vertrauen, wenn er sicher ist, dass sie die Voraussetzung für die Genehmigung fundiert geprüft hat oder die Entscheidung ihrer Verwaltungspraxis entspricht. Nur in Ausnahmefällen nimmt das BSG daher bei telefonischen Zusagen einen Vertrauensschutz des Arztes an. …
Metadaten
Titel
Kassenzusagen sind grundsätzlich nur schriftlich rechtssicher!
verfasst von
Urban & Vogel
Publikationsdatum
01.09.2013
Verlag
Urban & Vogel
Erschienen in
Der Hausarzt / Ausgabe 16/2013
Print ISSN: 1434-8950
DOI
https://doi.org/10.1007/s15200-013-0920-4

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