Erschienen in:
01.05.2015 | Berufspolitik
Keine Haftung für kleinere Beeinträchtigungen nach OP
verfasst von:
Andrea Schannath
Erschienen in:
Deutsche Dermatologie
|
Ausgabe 5/2015
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Auszug
HAMM — Das Oberlandesgericht (OLG) Hamm hat entschieden, dass Patienten für eine geringfügige gesundheitliche Beeinträchtigung nach einer Operation kein Schmerzensgeld beanspruchen können. Der Entscheidung liegt folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Mann hatte eine Klinik auf 20.000 Euro Schmerzensgeld wegen fehlerhafter Operationsplanung und -ausführung sowie fehlerhafter Umlagerung im Operationssaal verklagt. Er hatte eine Total-endoprothese erhalten, kurz nach dem Eingriff kam es aber zu einer Hüftluxation, die jedoch sofort unter Kurznarkose durch eine Reposition beseitigt wurde. …