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Erschienen in: Uro-News 1/2017

09.01.2017 | Panorama

Urteil gibt 21-Jähriger Recht

Klinik muss Samenspender preisgeben

verfasst von: dpa

Erschienen in: Uro-News | Ausgabe 1/2017

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Auszug

_ Zwei Einrichtungen für Reproduktionsmedizin — eine Klinik in Bad Münder und eine Praxis in Hannover — dürfen den Namen eines Samenspenders nicht länger verheimlichen. Eine 21-jährige Frau, die mithilfe einer Samenspende gezeugt wurde, hatte die Institutionen auf Herausgabe des Namens ihres leiblichen Vaters verklagt. Dieser Klage gab das Amtsgericht Hannover jetzt statt. Auf Anfrage der jungen Frau hatte sich die Reproduktionsklinik zunächst geweigert, den Namen des Spenders zu nennen, obwohl die Rechtsprechung in dieser Frage inzwischen eindeutig ist. Bereits 2015 urteilte der Bundesgerichtshof, dass Kinder grundsätzlich ein Recht darauf haben, den Namen des biologischen Vaters zu erfahren. …
Metadaten
Titel
Urteil gibt 21-Jähriger Recht
Klinik muss Samenspender preisgeben
verfasst von
dpa
Publikationsdatum
09.01.2017
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
Uro-News / Ausgabe 1/2017
Print ISSN: 1432-9026
Elektronische ISSN: 2196-5676
DOI
https://doi.org/10.1007/s00092-017-1344-6

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