Erschienen in:
09.01.2017 | Panorama
Urteil gibt 21-Jähriger Recht
Klinik muss Samenspender preisgeben
verfasst von:
dpa
Erschienen in:
Uro-News
|
Ausgabe 1/2017
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Auszug
_ Zwei Einrichtungen für Reproduktionsmedizin — eine Klinik in Bad Münder und eine Praxis in Hannover — dürfen den Namen eines Samenspenders nicht länger verheimlichen. Eine 21-jährige Frau, die mithilfe einer Samenspende gezeugt wurde, hatte die Institutionen auf Herausgabe des Namens ihres leiblichen Vaters verklagt. Dieser Klage gab das Amtsgericht Hannover jetzt statt. Auf Anfrage der jungen Frau hatte sich die Reproduktionsklinik zunächst geweigert, den Namen des Spenders zu nennen, obwohl die Rechtsprechung in dieser Frage inzwischen eindeutig ist. Bereits 2015 urteilte der Bundesgerichtshof, dass Kinder grundsätzlich ein Recht darauf haben, den Namen des biologischen Vaters zu erfahren. …