Erschienen in:
24.07.2023 | Eine Frage des Rechts
Bedenkzeit zwischen Aufklärungsgespräch, Einwilligung und Eingriff – was gilt denn nun?
verfasst von:
K.-V. Seibert, Dr. A. Wienke
Erschienen in:
DGNeurologie
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Ausgabe 5/2023
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Auszug
Wieder einmal hat sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit der ärztlichen Aufklärung befasst. In seinem Urteil vom 20.12.2022 (AZ: VI ZR 375/21) hielt er fest, dass Patienten keiner Sperrfrist zwischen Aufklärungsgespräch und Erteilung der Einwilligung unterliegen. Demnach könne ein Patient seine Einwilligung auch sofort erteilen, ohne dass er eine Bedenkzeit abwarten müsse. Angesichts der bekannten Grundsätze zur Rechtzeitigkeit der Aufklärung, nach welchen der Patient auch zeitlich in die Lage versetzt werden muss, seine Entscheidung wohlüberlegt treffen zu können, tut sich hier auf den ersten Blick ein Widerspruch auf. Dies jedoch nur vermeintlich. …