Erschienen in:
01.11.2015 | Originalien
Lungenstaubfaseranalysen in der Begutachtung asbestverursachter Erkrankungen
verfasst von:
Prof. Dr. J. Schneider, R. Arhelger, B. Brückel
Erschienen in:
Zentralblatt für Arbeitsmedizin, Arbeitsschutz und Ergonomie
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Ausgabe 6/2015
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Zusammenfassung
Hintergrund
Lungenstaubfaseranalysen dienen der Abschätzung einer zurückliegenden Asbestgefährdung am Arbeitsplatz.
Fragestellung
Nach dem Asbestverbot 1993 stellt sich die Frage, welche Asbestfaserstaubkonzentrationen nach einer Interimszeit von mehr als 20 Jahren im Lungenstaub noch nachweisbar sind.
Material und Methode
Die im Institut und der Poliklinik für Arbeits- und Sozialmedizin seit 1982 durchgeführten Lungenstaubfaseranalysen zum Vorliegen einer asbestverursachten Berufskrankheit wurden kasuistisch-empirisch analysiert. Gewebeproben wurden für die Licht- und Elektronenmikroskopie standardisiert aufbereitet und die Asbestfasern mit dem analytischen Rastertransmissionselektronenmikroskop (ARTEM) quantifiziert und identifiziert.
Ergebnisse
Bezüglich der Chrysotil- und Amphibolasbestfaserstaubkonzentrationen ergibt sich eine Abhängigkeit von der Höhe der Asbestfaserstaubgefährdung am Arbeitsplatz. Die Asbestfaserstaubkonzentrationen sind vom Untersuchungszeitpunkt und der Interimsdauer abhängig. So findet sich ein deutlicher Abfall der Konzentrationen sowohl der Chrysotil- und Amphibolasbestfasern als auch der „ferruginous bodies“ (FB) mit zunehmender Interimszeit. Die Auswertung in Abhängigkeit der Erkrankungen hat keine signifikanten Unterschiede erkennen lassen. Eine Beziehung der Konzentrationen zwischen FB- und Chrysotilasbestfasern konnte nicht und von FB- und Amphibolasbestfasern nur unzureichend bestätigt werden.
Schlussfolgerungen
Eine lange zurückliegende Chrysotil- als auch Amphibolasbestexposition ist wegen der langen Interimszeit in der Regel durch staubanalytische Untersuchungen nicht mehr nachweisbar.