Erschienen in:
01.07.2006 | Empfehlung des Umweltbundesamtes
Empfehlung des Umweltbundesamtes nach Anhörung der Trinkwasserkommission des Bundesministeriums für Gesundheit
Hygienisch-mikrobiologische Untersuchung im Kaltwasser von Wasserversorgungsanlagen nach § 3 Nr. 2 Buchstabe c TrinkwV 2001, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 TrinkwV 2001 bereitgestellt wird
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 7/2006
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Auszug
Entsprechend § 19 Abs. 7 TrinkwV 2001 [
1] hat das Gesundheitsamt im Rahmen der Überwachung bei Wasserversorgungsanlagen nach § 3 Nr. 2 Buchstabe c, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit im Sinne des § 18 Abs. 1 bereitgestellt wird, mindestens diejenigen Parameter der Anlage 2 Teil II zu untersuchen oder untersuchen zu lassen, von denen anzunehmen ist, dass sie sich in der Hausinstallation nachteilig verändern können. Zur Durchführung richtet das Gesundheitsamt ein Überwachungsprogramm auf der Grundlage geeigneter stichprobenartiger Kontrollen ein. In der amtlichen Begründung heißt es hierzu:
„Diese Vorschrift ist im Hinblick auf die Forderung der Trinkwasserrichtlinie [
2]
, dass die Anforderungen an Wasser für den menschlichen Gebrauch auch in Hausinstallationssystemen, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird, erfüllt sein müssen, aufgenommen worden. Hier müssen aber nur solche Parameter untersucht werden, die sich nach Eintritt in die Hausinstallation – z. B. durch die vorhandenen Rohrmaterialien – verändern können. Dadurch werden Aufwand und Kosten dieser Untersuchungen so gering wie möglich gehalten. Entsprechend den Anforderungen der Trinkwasserrichtlinie reicht es aus, wenn geeignete stichprobenartige Kontrollen durchgeführt werden.“ …