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Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 10/2021

22.09.2021 | Pflege | Leitthema

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung. Chancen und Herausforderungen aus Sicht der Leistungserbringer

verfasst von: Gabriel Gerlinger, Nino Mangiapane, Julia Sander, M.Sc.

Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz | Ausgabe 10/2021

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Zusammenfassung

Versicherte haben seit 2019 einen gesetzlichen Anspruch auf Verordnung von digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA). Die Einsatzmöglichkeiten von DiGA sind vielfältig. Die meisten Leistungserbringer sind gegenüber der Einbindung von DiGA in die Versorgung grundsätzlich aufgeschlossen, insbesondere das Potenzial der Förderung des Patienten-Empowerment durch DiGA wird von Ärzten und psychologischen Psychotherapeuten als Chance betrachtet.
Die Voraussetzungen für eine erfolgreiche Integration der DiGA in das Gesundheitssystem sind aus Perspektive der Verordnenden derzeit noch nicht erfüllt. Die wichtigste, noch zu überwindende Herausforderung ist das Herstellen von Akzeptanz und Vertrauen in eine sorgfältige, herstellerunabhängige Qualitätsprüfung von DiGA. Überprüfte Nachweise zur Wirksamkeit, Interoperabilität und Datensicherheit der DiGA sowie zum Mehraufwand für die Leistungserbringer sollten transparent vorliegen, bevor sie Patienten verordnet werden können. Weiterhin sollten Erkenntnisse aus der Versorgungsforschung zur optimalen Einbindung einer DiGA in die Praxisabläufe generiert und in die Regularien eingebunden werden. Ein Einsatz der DiGA sollte weiterhin nur auf Grundlage einer Verordnung erfolgen, die die besonderen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt.
Fußnoten
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https://​www.​trustedhealthapp​s.​org, letzter Zugriff am 01.07.2021.
 
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Es gibt 4 Risikoklassen für Medizinprodukte (I, IIa, IIb, III). Bisher wurde die Klassifizierung nach Anhang IX der Richtlinie 93/42/EWG vorgenommen. Je länger das Produkt ununterbrochen angewendet oder je tiefer das Produkt in den Körper gebracht wird, desto höher ist die Risikoklasse. Onlinepsychotherapieprogramme wurden demnach meist in die geringste Risikoklasse I eingruppiert. Die seit Mai 2021 bindende neue Verordnung (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (Anhang VIII, Kapitel III, 6.3., Regel 11) besagt: „Software, die dazu bestimmt ist, Informationen zu liefern, die zu Entscheidungen für diagnostische oder therapeutische Zwecke herangezogen werden, gehört zur Klasse IIa, es sei denn, diese Entscheidungen haben Auswirkungen, die Folgendes verursachen können: – den Tod oder eine irreversible Verschlechterung des Gesundheitszustands einer Person; in diesem Fall wird sie der Klasse III zugeordnet, oder – eine schwerwiegende Verschlechterung des Gesundheitszustandes einer Person oder einen chirurgischen Eingriff; in diesem Fall wird sie der Klasse IIb zugeordnet.… Sämtliche andere Software wird der Klasse I zugeordnet.“
 
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G‑BA-geförderte Forschungsprojekte: PSYCHOnlineTHERAPIE – Integration von Online-Interventionen in die ambulante Psychotherapie bei Patienten mit depressiven Störungen und Angststörungen; PsyTOM – Erhöhung der Effektivität ambulanter Richtlinien-Psychotherapie durch Blended Care mit transdiagnostischen Online-Modulen; @ktiv_rollout – Wie kann Translation gelingen? Implementierung von selbsthilfestärkenden Online-Coaches in verschiedenen Behandlungssettings; siehe https://​innovationsfonds​.​g-ba.​de/​projekte/​, letzter Zugriff am 01.07.2021.
 
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Metadaten
Titel
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) in der ärztlichen und psychotherapeutischen Versorgung. Chancen und Herausforderungen aus Sicht der Leistungserbringer
verfasst von
Gabriel Gerlinger
Nino Mangiapane
Julia Sander, M.Sc.
Publikationsdatum
22.09.2021
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Schlagwort
Pflege
Erschienen in
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz / Ausgabe 10/2021
Print ISSN: 1436-9990
Elektronische ISSN: 1437-1588
DOI
https://doi.org/10.1007/s00103-021-03408-8

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