Erschienen in:
01.05.2009 | Konsensuspapiere
Vollständiger Impfschutz nach den STIKO-Empfehlungen als Voraussetzung für den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
Stellungnahme
verfasst von:
Kommission für Infektionskrankheiten und Impffragen der DAKJ
Erschienen in:
Monatsschrift Kinderheilkunde
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Ausgabe 5/2009
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Zusammenfassung
In Gemeinschaftseinrichtungen wird die Übertragung von Infektionskrankheiten durch die dort unvermeidbaren engen Kontakte begünstigt. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte hat deshalb bereits im Juni 2005 gefordert, die Aufnahme von Kindern in Krippen, Kindergärten und Schulen von einem kompletten, nach STIKO-Empfehlungen durchgeführten Impfschutz abhängig zu machen, was jedoch bisher nicht umgesetzt wurde. Ein ungeimpftes Kind kann beim Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen zum einen sich selbst, zum anderen andere ungeschützte Kinder anstecken. Dabei sind insbesondere aufgrund von Kontraindikationen nicht geimpfte, aber auch noch unvollständig geimpfte Kinder im 1. und 2. Lebensjahr gefährdet. Die Kommission fordert eine Weiterentwicklung des Infektionsschutzgesetzes zur Gewährleistung einer ausreichenden Durchimpfungsrate, einheitliche Regelungen der Länder bezüglich Impfstatus zur Aufnahme und Verbleib in Gemeinschaftseinrichtungen sowie zur Aufklärung der Eltern, die Umsetzung der Beschlüsse des Deutschen Ärztetages 2006 durch die Landesärztekammern, die Wahrnehmung ärztlicher Aufklärungspflichten zum Impfen sowie der elterlichen Sorge, Kinder durch Impfen vor vermeidbaren schweren Infektionskrankheiten zu schützen.