Erschienen in:
01.07.2015 | Originalien
Personalressourcen für psychiatrische Einrichtungen
Bedarfsermittlung am Beispiel der Pflegefachberufe in Deutschland
verfasst von:
Prof. Dr. M. Löhr, D. Sauter, A. Nienaber, G. Heuft, R. Ahrens, G. Oppermann, A. Heinz, M. Schulz, Mitarbeit der AG Strukturqualität der DFPP und BFLK
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 7/2015
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Zusammenfassung
Hintergrund
Die Psych-PV als Grundlage zur Personalbemessung stationärer Behandlungen in der Psychiatrie verliert am 01.01.2019 ihre Gültigkeit. Da die Psych-PV bisher die Personalausstattung mit der Intensität der Leistungserbringung verbunden hat, sind Anstrengungen notwendig, den Umfang der finanzierten Personalressourcen an die vielfältigen, neuen gesetzlichen Anforderungen und die Fortschritte in der Behandlung anzupassen.
Ziel der Arbeit
Auf der Grundlage einer Literaturrecherche unter Hinzuziehung einer Datenbank aus Routinedaten soll exemplarisch berechnet werden, welche zusätzlichen Personalressourcen ab 2019 für die Psychoedukation und die gesetzlichen Vorgaben zu berücksichtigen sind. Außerdem soll ermittelt werden, in welchen psychiatrischen Leitlinien überhaupt Zeitwerte enthalten sind, die für Berechnungen einer Personalausstattung genutzt werden könnten.
Material und Methode
Die vorgelegte Analyse erfolgt in drei Schritten: 1) Screening der aktuellen Leitlinien bez. einer Quantifizierung pflegerischer Interventionszeiten; 2) exemplarischer Vergleich zwischen literaturbasierten Zeiten für die Psychoedukation bei Patienten der Diagnosegruppe F32–F33 mit den vorgegebenen Zeiten aus der Psych-PV; 3) Ermittlung von Zeiten gesetzlich vorgeschriebener Schulungsmaßnahmen, für die in der Psych-PV keine (ausreichenden) Zeitkontingente vorgesehen sind.
Ergebnisse
In der Primärliteratur der Leitlinien finden sich Zeiten zu einzelnen Tätigkeiten (z. B. Psychoedukation), die auch der Pflege zugeordnet werden können. Diese umfassen aber nur einen kleinen Teil der Aufgaben, die die Pflege übernimmt. Für die Psychoedukation kann gezeigt werden, dass in der Psych-PV zusätzliche Zeitkontingente notwendig wären. Darüber hinaus gibt es neue verpflichtende, unberücksichtigte Schulungen und Einweisungen, deren Dauer konservativ berechnet bei 21 min/Fall/Aufenthalt liegt.
Diskussion
Der in dieser Arbeit präsentierte empirische Ansatz zeigt die Möglichkeit auf, Interventionszeiten zu ermitteln, die sich aus einer leitliniengerechten Behandlung ergeben. Diese stellen aber nur Teilaspekte der pflegerischen Tätigkeit dar. Auch die Einweisungs- und Schulungsaufwände können empirisch belegt werden. Es bedarf weiterer Analysemethoden, um den aktuellen Personalbedarf über alle pflegerischen Aufgaben und weitere an der Behandlung beteiligter Berufsgruppen genauer zu bestimmen.