Erschienen in:
22.02.2019 | Direkte orale Antikoagulanzien | Leitthema
Makrohämaturie als Leitsymptom bei geriatrischen Patienten in der Urologie
verfasst von:
L. Küper, Prof. Dr. A. Wiedemann, Prof. Dr. H.-J. Heppner
Erschienen in:
Die Urologie
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Ausgabe 4/2019
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Zusammenfassung
Hintergrund
Häufig werden in der Urologie hochbetagte Patienten mit einer Makrohämaturie aufgenommen. Oftmals spielen eine Antikoagulation oder eine Harnblasenlangzeitdrainage eine Rolle.
Methodik
Mit Makrohämaturie als Aufnahmegrund wurden 162 stationäre Patienten älter als 75 Jahre bzgl. demographischer Daten, Risikofaktoren, Ursachen und Interventionen retrospektiv betrachtet.
Ergebnisse
Diese untersuchten Patienten waren im Mittel 84,74 Jahre alt und besaßen mit einem mittleren Punktwert von 2,72 im geriatrischen Eingangsscreening „geriatrischen Handlungsbedarf“. Bei Aufnahme lag bei 65,4 % ein Katheter ein. An Erstmaßnahmen erfolgte in 42,6 % eine Harnblasendauerspülung, in 39,5 % die Neueinlage eines Katheters. Der Hb-Abfall (Hämoglobin) betrug im Mittel 1,27 mg/dl. Der kulturelle Nachweis einer bakteriellen Zystitis war bei Katheterträgern nicht signifikant höher als bei Patienten ohne Katheter (51,7 vs. 42,6 %, p = 0,51). 75,3 % der Patienten nahmen gerinnungsaktive Medikamente ein, unter Cumarinen waren 40,6 % untertherapiert, 28,1 % übertherapiert; 31,2 % lagen im Zielbereich. Die urologische Abklärung sicherte in 25,3 % einen Tumor von Harnblase, Harnleiter oder Prostata.
Schlussfolgerungen
Eine Makrohämaturie bei über 75-Jährigen betrifft Patienten mit „geriatrischem Handlungsbedarf“ im geriatrischen Eingangsscreening. Ein liegender Katheter stellt dabei einen Risikofaktor für eine in größerem Ausmaß spülpflichtige, Hb-wirksamere und interventionspflichtige Makrohämaturie dar. Unter einer oralen Antikoagulation mit Cumarinen war entgegen der Erwartung nicht die Überdosierung führend. Die urologische Abklärung erbringt in rund einem Viertel auch bei den untersuchten Hochbetagten relevante Befunde und sollte auch bei liegendem Katheter oder der Einnahme gerinnungsaktiver Medikamente als „offensichtliche“ Blutungsursache nicht vernachlässigt werden.