13.11.2020 | Antidepressiva | CME
Medikamente und Fahrsicherheit
Erschienen in: Rechtsmedizin | Ausgabe 6/2020
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Bis zu 20 % aller Arzneimittel können die Fahrsicherheit beeinträchtigen; dies wird anders als unter Drogen- oder Alkoholeinfluss erst bei groben Auffälligkeiten oder Unfällen evident. Sind Wirkungen der Medikation zumindest mitursächlich, werden Verkehrsverstöße nach §§ 315–316 des Strafgesetzbuches (StGB) geahndet. Ein hohes Gefährdungspotenzial weisen lang wirksame Sedativa/Hypnotika, Antihistaminika der 1. Generation, Neuroleptika und trizyklische Antidepressiva auf. Auch frei verkäufliche Medikamente können die Fahrsicherheit beeinträchtigen. Bei Kombination von Medikamenten geben Fachinformationen und Interaktionsdatenbanken über schwerwiegende Wechselwirkungen Auskunft. Oft ist von einer additiven Wirkungsverstärkung auszugehen; gleichzeitiger Alkoholkonsum sollte vermieden werden. Zur Analyse sind identifizierende Methoden, bei unbekannten Stoffen breit angelegte, u. U. ungerichtete Suchanalysen anzuwenden. Bei einer Beeinträchtigung ist eine Einzelfallbewertung vorzunehmen.