Erschienen in:
01.03.2016 | Melanom | Berufspolitik
Neueinstufung von Formaldehyd hat weitreichende Folgen
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
Deutsche Dermatologie
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Ausgabe 3/2016
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Auszug
Mit der sechsten Anpassung der CLP-Verordnung (6. ATP, „adaption to technical progress“; EU VO 605/2014) wurde Formaldehyd hinsichtlich seiner Gefährlichkeitsmerkmale neu eingestuft. Es gilt demnach als „krebserzeugend“ sowie „keimzellmutagen-verdächtig“. Der Berufsverband Deutscher Pathologen (
www.pathologie.de) machte schon im August mit mehreren Rundsendungen, die hier partiell exzerpiert und zitiert werden, darauf aufmerksam, dass diese neue Einstufung von Formaldehyd als krebserregend und keimzellmutagen schon mittelfristig weitreichende und teilweise unmittelbare Auswirkungen auf alle Beteiligten und somit auch auf die histopathologisch arbeitenden Ärzte hat. Denn die 10%ige Formalinlösung (verdünnte 37%ige Formalinstammlösung) ist eine bis auf Weiteres unverzichtbare Grundlage der Gewebefixierung, ohne die eine routinemäßige histopathologische Diagnostik momentan nicht gewährleistet werden kann. …