_ Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg erkannte Handy-Fotos als Nachweis für einen Behandlungsfehler an (Az.: 5 U 156/13). Ein fünfjähriger Junge war 2011 mit Schüttelfrost und hohem Fieber in ein Krankenhaus gekommen. Nach mehrfachem Erbrechen am Abend löste sich gegen vier Uhr nachts die Infusionsnadel. Der herbeigerufene Pfleger sah keinen Handlungsbedarf. Erst gegen sieben Uhr informierte eine Krankenschwester aufgrund blau-schwarzer Hautveränderungen den Arzt, der eine Notfallversorgung einleitete. Eine Laboruntersuchung bestätigte den Verdacht auf Hirnhautentzündung. Beide Unterschenkel mussten amputiert werden und bis heute muss der Junge einen Ganzkörperkompressionsanzug tragen. …
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Die Hybrid-DRG-Verordnung soll dazu führen, dass mehr chirurgische Eingriffe ambulant durchgeführt werden, wie es in anderen Ländern schon länger üblich ist. Die gleiche Vergütung im ambulanten und stationären Sektor hatten Niedergelassene schon lange gefordert. Aber die Umsetzung bereitet ihnen doch Kopfzerbrechen.
Patienten, die von Ärztinnen behandelt werden, dürfen offenbar auf bessere Therapieergebnisse hoffen als Patienten von Ärzten. Besonders gilt das offenbar für weibliche Kranke, wie eine Studie zeigt.
Frauen mit Belastungsinkontinenz oder Organprolaps sind nach einer Netz-Operation keineswegs beschwerdefrei. Vielmehr scheint die Krankheitslast weiterhin hoch zu sein, sogar höher als von harninkontinenten Frauen, die sich nicht haben operieren lassen.
Nun gibt es auch Resultate zum Gesamtüberleben: Eine adjuvante Pembrolizumab-Therapie konnte in einer Phase-3-Studie das Leben von Menschen mit Nierenzellkarzinom deutlich verlängern. Die Sterberate war im Vergleich zu Placebo um 38% geringer.
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