Seit fast einem Jahr existiert der MS-Modulvertrag, der mit allen Ersatzkassen verhandelt und geschlossen werden konnte. Er bietet die Möglichkeit der extrabudgetären Vergütung von Leistungen, die wir schon seit Jahren erbringen und die unseren Patientinnen und Patienten zugutekommen. Sie alle wissen um die Gliederung dieses Selektivvertrages in fünf unterschiedliche und getrennt voneinander abzurechnende Module. Eines davon bildet die besondere Überwachung im Rahmen einer leitliniengerechten Behandlung mit Rituximab ab. Besonderen Charme gewinnt dieses Modul unter anderem dadurch, dass im Rahmen dieses Vertrages eine Antragsstellung für den Einsatz im Off-Label-Use nicht mehr erforderlich ist. Unberührt davon bleibt das Haftungsrecht, welches zu einer gesonderten Aufklärung der Patientinnen und Patienten zwingt. Prof. Dr. med. Achim Berthele von der Ludwig-Maximilians-Universität in München berichtete darüber im vergangenen Jahr ausführlich [NT 2022;33(7/8):33-8]. Ein Beispiel, wie diese gesonderte Aufklärung rechtssicher aussehen kann, möchten wir Ihnen hiermit vorstellen. Sie finden eine PDF-Version dieser Aufklärung im Mitgliederbereich der Homepage der Verbände BDN und BVDN.
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Diagnose und Therapie der MS können für Patient*innen und Neurolog*innen mit Herausforderungen einhergehen [1,2]. Mit umfangreichen Servicemaßnahmen klärt Biogen Ärztinnen und Ärzte über mögliche Therapieoptionen auf und unterstützt diese bei der Fortbildung sowie Betroffene im Alltag.
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