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Erschienen in: NeuroTransmitter 4/2022

11.04.2022 | Multiple Sklerose | Aus den Verbänden

MS-Modulvertrag nun transparenter und lukrativer

verfasst von: Dr. med. Klaus Gehring

Erschienen in: NeuroTransmitter | Ausgabe 4/2022

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Auszug

Für den enormen Aufwand, den wir bei der Versorgung unserer Patienten mit Multipler Sklerose (MS) leisten, ein angemessenes Honorar zu erhalten, ist schon lange des Bestreben der Verbände. Deshalb hatten wir es auch begrüßt, dass Mitte 2020 die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) mit Beteiligung einzelner anderer Ersatzkassen einen sogenannten MS-Modulvertrag zur Verbesserung dieser Versorgung angeboten hatte. In dem Vertrag wurde durch extrabudgetäre Vergütungsanreize eine ambulante Schubtherapie mit Steroidpulsinfusionen gefördert und ein Wirtschaftlichkeitsbonus für das Befolgen einer "Therapieampel" bei der Auswahl der MS-Immuntherapie ausgelobt. Innerhalb dieser waren die einzelnen Präparate nur bedingt transparent Ampelfarben zugeordnet, wobei der Schwerpunkt auf der Verordnung der grün gefärbten Präparate liegen sollte. Insbesondere für MS-Schwerpunktpraxen war dieser Vertrag damit nicht attraktiv. Unter Beteiligung von BDN und BVDN ist es jetzt gelungen, eine Teilnahme nahezu aller Ersatzkassen zu erwirken und diesen Vertrag transparenter, lukrativer und erreichbarer zu gestalten. Die Vertragsabwicklung erfolgt über die Cortex Management GmbH, die Vergütung papierlos über die PVS. Dabei werden jetzt fünf verschiedene Module getrennt voneinander berücksichtigt und honoriert:
  • eine Beratungs- und Dokumentationspauschale von 25 € pro Patient und Quartal,
  • zusätzlich ein gesonderter Wirtschaftlichkeitsbonus von 20 € pro Patient und Quartal für das Erreichen einer "Wirtschaftlichkeitsquote". So wird ermutigt, besonders teure Präparate zu vermeiden ("Stopp-Ampel"), insbesondere solche, für die die Hersteller keine Rabattverträge gewähren.
  • Die Verordnung besonders wirtschaftlicher Präparate ("Fokus-Arzneimittel") schlägt mit weiteren 20 € pro Patient und Quartal zu Buche.
  • Gefördert wird der leitliniengerechte Einsatz von Substanzen, die nicht über eine entsprechende indikationsbezogene Zulassung verfügen ("Rituximab-Modul"). Der erhöhte Aufwand wird mit jeweils 50 € pro Patient und Quartal vergütet, bei dem alle sechs Monate zu verabreichenden Rituximab also auch im infusionsfreien Quartal. Ein Antrag auf Kostenübernahme bei Off-label-Einsatz entfällt.
  • Wie in der vorigen Fassung des Modulvertrags wird eine ambulante Steroidpulstherapie mit 40 € pro Patient und Tag über maximal fünf Tage, jeweils maximal zwei Mal jährlich gefördert.
Metadaten
Titel
MS-Modulvertrag nun transparenter und lukrativer
verfasst von
Dr. med. Klaus Gehring
Publikationsdatum
11.04.2022
Verlag
Springer Medizin
Erschienen in
NeuroTransmitter / Ausgabe 4/2022
Print ISSN: 1436-123X
Elektronische ISSN: 2196-6397
DOI
https://doi.org/10.1007/s15016-022-9414-8

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