Zusammenfassung
Die Allgemeinanästhesie wie auch die lokale und regionale Schmerzausschaltung und die verschiedenen Sedierungsverfahren sind invasive ärztliche Maßnahmen, bei denen es durch die systemische Applikation von Narkotika, die Gabe von Sedativa oder das Einbringen von Pharmaka auf Körperoberflächen oder ihre Injektion in die Nähe sensibler Nerven oder deren freien Endigungen zur zeitlich beschränkten und reversiblen Unterbrechung der peripheren sensiblen Reizleitung oder ihrer zentralen Verarbeitung kommt. Wie bei jedem ärztlichen Eingriff besteht Aufklärungspflicht. Die Aufklärung muss dokumentiert werden. Im Gegensatz zu der zwingend notwendigen Aufklärung bei Allgemeinnarkosen ist bei Regionalanästhesien und Sedierungen ein schriftliches Einverständnis des Patienten nicht zu fordern, da nach gegenwärtiger Rechtslage durch die Duldung des Eingriffs das Einverständnis implizit angenommen werden kann. In zivilrechtlichen Haftungsprozessen trägt der eine Intervention durchführende Arzt die Beweislast für die Einwilligung und die Details der Aufklärung. Daher empfiehlt sich auch bei Lokalanästhesie unbedingt die Einverständnissicherung und schriftliche Dokumentation über eine Aufklärung, einschließlich bleibender Sensibilitätsstörungen nach Leitungsanästhesien des N. alveolaris inferior und des N. lingualis sowie bei Sedierungsverfahren v. a. auch hinsichtlich Einschränkungen der Verkehrstüchtigkeit. Die gesetzlich geforderte Qualitätssicherung schützt durch möglichst sorgfältige schriftliche Dokumentation vor unberechtigten Forderungen durch angebliche Schäden bei Regional- oder Lokalanästhesien.