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Erschienen in: ästhetische dermatologie & kosmetologie 2/2016

22.04.2016 | gastbeitrag

Zurück zu den Tatsachen — was tun gegen unerwünschte Bewertungen?

Neue Rechtschutzmöglichkeiten gegen negative Bewertungen

verfasst von: Felix Schiffner

Erschienen in: ästhetische dermatologie & kosmetologie | Ausgabe 2/2016

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Zusammenfassung

Mit Urteil vom 1.3.2016 (Az. VI ZR 34/15) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Prüfpflichten für ärztliche Bewertungsportale deutlich verschärft. Die Entscheidung des BGH stärkt die Rechtsschutzmöglichkeiten der Ärzteschaft gegen unerwünschte Bewertungen erheblich. Insbesondere unwahre und gefälschte Bewertungen sind nun leichter zu entlarven. Die Portalbetreiber sind nun bei streitigem Inhalt einer Bewertung verpflichtet, sich vom bewertenden Patienten Nachweise vorlegen zu lassen, die dessen Behauptungen stützen. Diese können geschwärzt auch an den bewerteten Arzt weitergereicht werden.
Metadaten
Titel
Zurück zu den Tatsachen — was tun gegen unerwünschte Bewertungen?
Neue Rechtschutzmöglichkeiten gegen negative Bewertungen
verfasst von
Felix Schiffner
Publikationsdatum
22.04.2016
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
ästhetische dermatologie & kosmetologie / Ausgabe 2/2016
Print ISSN: 1867-481X
Elektronische ISSN: 2198-6517
DOI
https://doi.org/10.1007/s12634-016-5233-x

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