Erschienen in:
22.04.2016 | gastbeitrag
Zurück zu den Tatsachen — was tun gegen unerwünschte Bewertungen?
Neue Rechtschutzmöglichkeiten gegen negative Bewertungen
verfasst von:
Felix Schiffner
Erschienen in:
ästhetische dermatologie & kosmetologie
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Ausgabe 2/2016
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Zusammenfassung
Mit Urteil vom 1.3.2016 (Az. VI ZR 34/15) hat der Bundesgerichtshof (BGH) die Prüfpflichten für ärztliche Bewertungsportale deutlich verschärft. Die Entscheidung des BGH stärkt die Rechtsschutzmöglichkeiten der Ärzteschaft gegen unerwünschte Bewertungen erheblich. Insbesondere unwahre und gefälschte Bewertungen sind nun leichter zu entlarven. Die Portalbetreiber sind nun bei streitigem Inhalt einer Bewertung verpflichtet, sich vom bewertenden Patienten Nachweise vorlegen zu lassen, die dessen Behauptungen stützen. Diese können geschwärzt auch an den bewerteten Arzt weitergereicht werden.