Erschienen in:
01.11.2011 | Hauptreferate
Obduktionen in der Schweiz, Deutschland und Österreich
Rechtliche und rechtstatsächliche Untersuchungen
verfasst von:
Prof. Dr. iur. utr. B. Tag
Erschienen in:
Die Pathologie
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Sonderheft 2/2011
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Zusammenfassung
Gewichtige Gründe sprechen für die Durchführung klinischer Obduktionen: Aufseiten der Ärzte und Pflegenden die Qualitätssicherung, Herstellung von Rechtssicherheit bei potenziellen Behandlungsfehlervorwürfen und die Fortentwicklung der Behandlungsmethoden. Aufseiten der Patienten und ihrer Angehörigen Tröstung und Entlastung bei unerwarteten Todesfällen, Erkenntnisse über genetische Dispositionen, versicherungsrechtliche Interessen, um nur einiges zu nennen. Dennoch ist in der Schweiz, Deutschland und Österreich ein kontinuierlicher Rückgang der klinischen Obduktionen festzustellen. Die These, die oftmals nötige Einwilligung des Verstorbenen zu Lebzeiten bzw. die seiner Angehörigen sei eine wesentliche Ursache für den Rückgang, muss aufgrund neuer Untersuchungen bezweifelt werden. Triebfeder sind vielmehr primär strukturelle Gründe, wie z. B. die häufig unzureichende Kommunikation mit dem Patienten bzw. seinen Angehörigen, wirtschaftliche Gründe, namentlich die oft zu geringe Vergütung der klinischen Obduktion, organisatorische Gründe, wie die immer wieder anzutreffende suboptimale Zusammenarbeit der einzelnen Fachabteilungen mit der Pathologie, der hohe administrative Aufwand und ggf. die nachlassende Wertschätzung der klinischen Obduktion.