Erschienen in:
25.07.2019 | Operationen an der Leber | Originalien
Untersuchungen zur Letalität bei Leberresektionen in Deutschland
Evaluation der DGAV-Zertifizierungsordnung für Leberzentren anhand von DRG-Routinedaten
verfasst von:
R. Hunger, A. Mantke, C. Herrmann, R. Mantke
Erschienen in:
Die Chirurgie
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Ausgabe 8/2020
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Zusammenfassung
Hintergrund
Die Deutsche Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirurgie e. V. (DGAV) bietet chirurgischen Abteilungen die Möglichkeit, sich als Zentrum für chirurgische Erkrankungen der Leber zertifizieren zu lassen. Dazu wurden jährliche Mindestfallzahlen festgelegt, für die allerdings keine empirischen Quellen vorliegen.
Ziel der Arbeit
Die vorliegende Studie untersucht die definierten Mindestfallzahlvorgaben der Zertifizierungsordnung der DGAV für den Bereich der chirurgischen Erkrankung der Leber hinsichtlich der Krankenhausletalität.
Methoden
Basierend auf den nationalen Krankenhausabrechnungsdaten (DRG-Statistik), wurden die Institutionen entsprechend den Kriterien (Mindestfallzahlen und TV30-Kriterium) der DGAV-Zertifizierungsordnung klassifiziert und die Krankenhausletalität verglichen. Außerdem wurde getrennt für die verschiedenen Eingriffsarten (Interventionen, anatomische Leberresektionen, Resektion von mehr als 3 Segmenten, Hepatikusgabelresektionen) der Zusammenhang zwischen jährlichem Prozedurvolumen eines Instituts und Krankenhaussterblichkeit untersucht.
Ergebnisse
Krankenhäuser, die die Voraussetzungen für höhere Zertifizierungsstufen erreichen, weisen eine höhere Krankenhausletalität auf (Kompetenzzentren: 3,03 % [95 %-KI: 2,24; 3,65], Referenzzentren: 4,26 % [95 %-KI: 3,28; 5,25], Exzellenzzentren: 6,13 % [95 %-KI: 5,56; 6,70]). Die separate Auswertung der Eingriffsarten ergibt hinsichtlich des Zusammenhanges zwischen Prozedurvolumen und Krankenhausletalität andere Fallzahlgrenzen, ab denen die Krankenhausletalität signifikant verringert ist, als in der DGAV-Zertifizierung festgelegt.
Schlussfolgerung
Die Befunde deuten darauf hin, dass die bestehenden Zertifizierungskriterien der Mindestfallzahlen und des TV30-Kriteriums nachjustiert werden sollten.