Erschienen in:
27.02.2020 | Pädiatrie | Konsensuspapiere
Vollständiger Impfschutz nach den STIKO-Empfehlungen als Voraussetzung für den Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen für Kinder und Jugendliche
Aktualisierte Stellungnahme der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin e. V. (November 2019)
verfasst von:
Prof. Dr. med. H.‑I. Huppertz, Kommission für Infektionskrankheiten und Impffragen der Deutschen Akademie für Kinder- und Jugendmedizin
Erschienen in:
Monatsschrift Kinderheilkunde
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Ausgabe 5/2020
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Zusammenfassung
Die Übertragung von Infektionskrankheiten wird in Gemeinschaftseinrichtungen aufgrund der engen Kontakte sehr begünstigt. Die Deutsche Akademie für Kinder- und Jugendmedizin hat bereits 2009 und 2015 gefordert, die Aufnahme von Kindern in Krippen, Kindergärten und Schulen von einem kompletten, nach STIKO(Ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut)-Empfehlungen durchgeführten Impfschutz abhängig zu machen, was jedoch bisher nur für die Masern-Impfung umgesetzt wurde. Diese Forderung soll erneuert werden. Ein ungeimpftes Kind kann beim Besuch von Gemeinschaftseinrichtungen sich selbst, aber auch andere ungeschützte Kinder anstecken. Dabei sind insbesondere aufgrund von Kontraindikationen nichtgeimpfte, aber auch noch unvollständig geimpfte Kinder im 1. und 2. Lebensjahr gefährdet. Die Kommission fordert: 1) eine Weiterentwicklung des Infektionsschutzgesetzes zur Gewährleistung einer ausreichenden Durchimpfungsrate, 2) einheitliche Regelungen der Länder bezüglich des Impfstatus zu Aufnahme und Verbleib in Gemeinschaftseinrichtungen sowie zur Aufklärung der Eltern, 3) die systematische Stärkung des ÖGD (Öffentlicher Gesundheitsdienst), damit auch dort Impfungen angeboten werden können, 4) die kassenärztlichen Vereinigungen auf, die Ärzte dazu anzuhalten, alle empfohlenen Impfungen anzubieten, 5) die Wahrnehmung ärztlicher Aufklärungspflichten zum Impfen und 5) die Wahrnehmung der elterlichen Sorgepflicht, Kinder durch Impfen vor vermeidbaren schweren Infektionskrankheiten zu schützen, sowie 6) Aufklärung über Hygiene- und sonstige Präventionsmaßnahmen zur Verhinderung der Übertragung von Infektionskrankheiten.