Erschienen in:
27.03.2014 | AUS DER PRAXIS
Palliativmedizinische Leistungen richtig abrechnen
verfasst von:
Urban & Vogel
Erschienen in:
MMW - Fortschritte der Medizin
|
Ausgabe 23/2014
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Auszug
_ Seit dem 4. Quartal 2013 können Hausärzte die palliativmedizinische Versorgung ihrer Patienten, die sie bisher gratis erbracht haben, gesondert berechnen. Die Leistungen können ohne zusätzlichen Qualifikationsnachweis angesetzt werden. Besondere Aufmerksamkeit ist allerdings bei der Ersterhebung nach Nr. 03370 EBM geboten. Es muss eine Erkrankung vorliegen, die nach Einschätzung des Arztes in absehbarer Zeit das Ableben des Patienten zur Folge hat. Die ICD-10-Kodierung sollte dies zum Ausdruck bringen. Die Ersterhebung des Patientenstatus nach Nr. 03370 kann nur einmal im Verlauf von vier zusammenhängenden Quartalen beim Erstkontakt erbracht und mit 34,54 Euro abgerechnet werden. Für die Betreuung in der Praxis steht die Nr. 03371 EBM zusätzlich zur Versichertenpauschale 03000 einmal pro Quartal und Patient (16,11 Euro) zur Verfügung. …