Stärkung präventiver Potenziale in der Pflegeberatung
Beratungsangebote gemäß SGB XI
Beratungsbesuch nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Pflegeberatung nach § 7a SGB XI
Pflegekurse nach § 45 SGB XI
Beratungsbesuche § 37 Abs. 3 SGB XI | Pflegeberatung § 7a SGB XI | Pflegekurse/Schulungen § 45 SGB XI | |
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Zielrichtung
| Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der pflegenden Angehörigen | Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen und präventiven, kurativen, rehabilitativen oder sonstigen medizinischen sowie pflegerischen und sozialen Hilfsangeboten | Verbesserung und Erleichterung von Pflege und Betreuung |
Vorbeugung und Minderung pflegebedingter körperlicher und seelischer Belastungen | |||
Förderung und Stärkung des sozialen Engagements | |||
Zielgruppe
| Pflegebedürftige Personen der Pflegegrade 2 bis 5, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, sowie andere Gruppen in ambulanter Versorgung und/oder deren pflegende Angehörige | Erkennbar pflegebedürftige Personen sowie deren pflegende Angehörige | Pflegende Angehörige und Interessierte sowie die pflegebedürftigen Personen |
Beratungsformat [6] | Experten- und/oder Prozessberatung | Prozessberatung (ggf. Case Management) | Prozessberatung |
Inhalte
| Einschätzung der Pflegesituation | Feststellung des individuellen Hilfebedarfs unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Begutachtung und der Beratung gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI | Vermittlung/Vertiefung von Fertigkeiten für die eigenständige Durchführung der Pflege |
Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung; ggf. die Durchführung einer Kurzintervention | Berücksichtigung der gesundheitlichen Situation und der Bewältigungsstrategien der pflegebedürftigen Person | Unterstützung bei seelischen und körperlichen Belastungen; Abbau von Versagensängsten | |
Information zu Auskunfts‑, Beratungs- und Unterstützungsangeboten für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen | Erstellung eines Versorgungsplans | Beratung über Pflegehilfsmittel, Rehabilitationsleistungen aller Art | |
Bei Bedarf Weitervermittlung (z. B. Pflegeberatung nach § 7a SGB XI oder Pflegekurse/Schulungen nach § 45 SGB XI) | Unterstützung und Begleitung bei Genehmigung und Durchführung | Erfahrungsaustausch der pflegenden Angehörigen untereinander | |
Ggf. Anpassung des Versorgungsplans | |||
Auswertung und Dokumentation des Hilfeprozesses | |||
Information über Leistungen zur Entlastung der pflegenden Angehörigen | |||
Zugang
| Verpflichtend Fakultativ für bestimmte weitere Leistungsempfänger | Fakultativ Bei jeglicher Antragstellung auf Pflegeleistung muss die Pflegekasse/das Versicherungsunternehmen auf das Beratungsangebot hinweisen | Fakultativ Kann bei Begutachtung oder im Beratungsprozess gemäß § 37 Abs. 3 bzw. § 7a SGB XI empfohlen werden |
Rhythmus
| Halbjährlich bzw. vierteljährlich abhängig vom Pflegegrad | Kein vorgegebener Rhythmus, mehrfache Inanspruchnahme möglich | Kein vorgegebener Rhythmus, mehrfache Inanspruchnahme möglich |
Ort
| In der Häuslichkeit | Auf Wunsch in der Häuslichkeit | Auf Wunsch in der Häuslichkeit |
In der Einrichtung, in der die pflegebedürftige Person lebt | Kurs außerhalb der Häuslichkeit | ||
Telefon, Beratungsstelle | |||
Leistungserbringung
| Pflegedienste, anerkannte Beratungsstellen, Pflegefachkräfte, Pflegeberater im Sinne des § 7a SGB XI, Beratungspersonen der kommunalen Gebietskörperschaften | Pflegekassen, Pflegekassen in Zusammenarbeit mit externen Fachkräften oder Dienstleistern gemäß § 7b SGB XI, Pflegestützpunkte gemäß § 7c SGB XI | Pflegekassen, externe Dienstleister, Pflegefachkräfte |
Für alle privat pflegepflichtversicherten Personen und deren Angehörige durch die compass private pflegeberatung GmbH (compass) | |||
Beraterrollen [6] | Informationsquelle | Informationsquelle | Informationsquelle |
Experte | Experte | Experte | |
Wissensvermittler | Wissensvermittler | Wissensvermittler | |
Zuhörer | Zuhörer | ||
Prozessbegleiter | Prozessbegleiter | ||
Helfer zur Problemlösung | Helfer zur Problemlösung | ||
Impulsgeber | Impulsgeber | ||
Lotse | Lotse | ||
Anwalt | |||
Manager | |||
Koordinierer | |||
Qualifikation
| In der Regel Pflegefachkräfte mit spezifischem Wissen und Beratungskompetenz | Grundqualifikation: Pflegefachkraft, Sozialversicherungsfachangestellte, Studium Sozialpädagogik, Sozialarbeit, andere geeignete Berufe mit pflegefachlichem, sozialrechtlichem, sozialpädagogischem, heilpädagogischem Schwerpunkt | In der Regel Pflegefachkräfte |
Weiterbildung und Fortbildung entsprechend gesetzlich geforderten Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes [7] |
Prävention und Gesundheitsförderung
Prävention in der Pflegeberatung
Beratungsthemen
Beratungsbesuche § 37 Abs. 3 SGB XI | Pflegeberatung § 7a SGB XI | Pflegekurse/Schulungen § 45 SGB XI | |
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Pflegebedürftige Personen
| Stabilität der häuslichen Pflegesituation | Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen und Hilfsangeboten | Verbesserte Pflege und Betreuung |
Sicherung der Pflegequalität | Stärkung der Selbstbestimmung und Selbstständigkeit | ||
Regelmäßige Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung der Pflegenden | Passgenau ausgerichtete Versorgung | ||
Ggf. die Durchführung einer Kurzintervention | Informationen zu speziellen Risiken, wie z. B. Sturzgefährdung, Mangelernährung [4] | ||
Information zu Auskunfts‑, Beratungs- und Unterstützungsangeboten | Benennung potenzieller und Identifikation bestehender Probleme, wie z. B. reduzierte soziale Kontakte oder körperliche Beeinträchtigungen, Entwicklung und Begleitung entsprechender Maßnahmen | ||
Benennung potenzieller Probleme wie reduzierte soziale Kontakte oder körperliche Beeinträchtigungen (Kontinenz, Mobilität etc.) | |||
Bei Bedarf Weitervermittlung (z. B. Pflegeberatung nach § 7a SGB XI oder Pflegekurse/Schulungen nach § 45 SGB XI) | |||
Pflegende Angehörige
| Hilfestellung und praktische pflegefachliche Unterstützung; ggf. die Durchführung einer Kurzintervention | Information über Leistungen zur Entlastung der Pflegepersonen und Hilfestellung bei der Auswahl und Inanspruchnahme von Sozialleistungen (d. h. auch zur Entlastung der Pflegeperson, wie z. B. Kurzzeit- und Verhinderungspflege) | Verbesserung und Erleichterung von Pflege und Betreuung |
Information zu Auskunfts‑, Beratungs- und Unterstützungsangeboten | Bewältigung der Pflege und Versorgung des Pflegebedürftigen inkl. Unterstützungsmöglichkeiten unter Berücksichtigung eigener Gesundheitsprobleme oder psychosozialer Belastungen | Vorbeugung und Minderung pflegebedingter körperlicher und seelischer Belastungen | |
Benennung potenzieller Probleme wie reduzierte soziale Kontakte, psychische oder körperliche Beeinträchtigungen (z. B. Probleme des Bewegungsapparates) | Präventionsmaßnahmen wie Gesundheitskurse zur Stressbewältigung, Bewegung, Ernährung, zum verantwortungsvollen Umgang mit Suchtmitteln [4] | Vermittlung/Vertiefung von Fertigkeiten für die eigenständige Durchführung der Pflege | |
Bei Bedarf Weitervermittlung (z. B. Pflegeberatung nach § 7a SGB XI oder Pflegekurse/Schulungen nach § 45 SGB XI) | Bei Bedarf Weitervermittlung (z. B. Pflegekurse/Schulungen nach § 45 SGB XI) | Unterstützung bei seelischen und körperlichen Belastungen; Abbau von Versagensängsten | |
Beratung über Pflegehilfsmittel, Rehabilitationsleistungen aller Art | |||
Erfahrungsaustausch der Pflegepersonen |
Inanspruchnahme
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Der Beratungsbedarf ist hoch und das Angebot wird angenommen: Die Nachfrage steigt kontinuierlich an. Allein im Jahr 2018 gab es mehr als 270.000 Klientenkontakte.
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Das Angebot der Beratung zu Hause wird regelhaft angenommen in Kombination mit telefonischer Beratung. Im Jahr 2018 erfolgte gut die Hälfte der Beratungen in der Häuslichkeit.
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Viele Ratsuchende nehmen die Möglichkeit der Beratung mehrfach in Anspruch. Die Quote der Wiederkehrer liegt für die Beratungen nach § 7a SGB XI bei gut 40 %. Bei den obligatorischen Beratungsbesuchen nach § 37 Abs. 3 (Wahl des Anbieters steht den Versicherten frei) liegt die Wiederkehrerquote deutlich höher.
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Die Ratsuchenden sind vorwiegend ältere Menschen. Kontinuierlich ist die Mehrzahl der Ratsuchenden älter als 70 Jahre. Im Jahr 2018 lag das Durchschnittsalter bei 77 Jahren.
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Die Nachfrage verteilt sich ca. hälftig auf Frauen und Männer.
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Die Beratung wird auch im Vorfeld der Pflegebedürftigkeit in Anspruch genommen. 20 % der Ratsuchenden nach § 7a SGB XI hatten 2017 zum Zeitpunkt der Beratung keinen Pflegegrad. 75 % hatten den Pflegegrad 2 bis 4.
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Pflegende Angehörige nehmen die Beratung gemeinsam mit der pflegebedürftigen Person oder in eigener Sache wahr.
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Themen rund um die Entlastung der Angehörigen stehen an erster Stelle der Inhalte für die Beratung nach § 7a SGB XI.