Erschienen in:
15.02.2017 | Polytrauma | Übersicht
Weiterbildung „spezielle Unfallchirurgie“ aus Sicht der berufsgenossenschaftlichen Kliniken
verfasst von:
Prof. Dr. V. Bühren
Erschienen in:
Trauma und Berufskrankheit
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Sonderheft 1/2017
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Zusammenfassung
Die Weiterbildung zur speziellen Unfallchirurgie hat für die berufsgenossenschaftlichen (BG) Kliniken schon deshalb besondere Bedeutung, da die Zusatzbezeichnung für die Erlangung der Zulassung in den Durchgangsarztverfahren zwingend ist. Die BG-Kliniken selbst sehen sich den Anforderungen des Schwerstverletztenartenverfahrens (SAV) verpflichtet. Entsprechend müssen die speziellen chirurgischen Anforderungen z. B. in der Viszeral-/Gefäß- und Neurochirurgie erfüllt werden. Die Abdeckung aller Spezialisierungen in der Orthopädie und Unfallchirurgie ist durch eine einzige Person nicht möglich. Dies ist nur über Abteilungs- und Sektionsbildungen zu erfüllen. Wesentlich bleibt die umfassende Abdeckung aller Notfälle im Bereitschaftsdienst.