Erschienen in:
28.10.2016 | Arthrosen | Medizinrecht
Prognosebeurteilung in der Privaten Unfallversicherung Teil 1
Arthroserisiko
verfasst von:
Dr. H.-T. Klemm, A. Naumann, G. Hofmann, G. Spahn
Erschienen in:
Die Unfallchirurgie
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Ausgabe 12/2016
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Zusammenfassung
Nach Prüfung der Unfallkausalität muss der medizinische Gutachter auf dem Sachgebiet der Privaten Unfallversicherung unter AUB-Musterbedingungen innerhalb einer vertraglich zwischen den Vertragspartnern vorgegebenen Frist eine Invalidität dem Grunde nach feststellen. Darüber hinaus muss er aber zur Frage Stellung nehmen, ob zum versicherungstechnisch spätestmöglichen Zeitpunkt Umstände erkennbar sind, die eine zukünftige Änderung des Dauerzustands hinreichend prognostizieren lassen. Hierfür bedarf es einer hohen Wahrscheinlichkeit.
Das alleinige Risiko der Entwicklung eines Funktionsdefizits aus einer nachgewiesenen oder prognostizierten posttraumatischen Arthrose wird diesem Beweismaß nicht gerecht, sodass pauschalierte „Risikozuschläge“ der gebotenen individualisierten Betrachtungsweise widersprechen und damit keine Anwendung finden dürfen.