Erschienen in:
16.02.2023 | Leitlinien, Stellungnahmen und Empfehlungen
Prüfung des Kontrastsehens im Rahmen der Fahreignungsbegutachtung für den Straßenverkehr
Stellungnahme der Verkehrskommission der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft und des Berufsverbandes der Augenärzte Deutschlands. Stand: 09. Dezember 2022
verfasst von:
Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG), Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e. V. (BVA)
Erschienen in:
Die Ophthalmologie
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Ausgabe 5/2023
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Auszug
Die Verkehrskommission empfiehlt, dass abweichend von der bisherigen Empfehlung von DOG und BVA (Fahreignungsbegutachtung für den Straßenverkehr, Empfehlungsschrift von DOG und BVA, 2019) aus pragmatischen Gründen ein Mindestkontrast von 10–20 % bei einer Visusanforderung von 0,4 für die Fahrtauglichkeit erreicht werden sollte. Das Grundproblem liegt darin, dass keine validen Normwertdaten für alle Visusstufen zur Verfügung stehen. Die Verkehrskommission unterstützt ausdrücklich die Stellungnahme von PD Dr. Wesemann, dass anstelle der Prüfung des Kontrastsehens unter photopischen Bedingungen die Kontrastsehschärfe unter mesopischen Bedingungen (Dämmerungs- und Blendungsbedingungen) geprüft werden sollte. …