Erschienen in:
18.04.2016 | Psychiatrie und Psychosomatik | Originalien
Leitliniengerechte stationäre psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung der Zwangsstörung
Normative Personalbedarfsermittlung
verfasst von:
J. P. Klein, B. Zurowski, J. Wolff, F. Godemann, S. C. Herpertz, M. Berger, G. Heuft, F. Hohagen
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 7/2016
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Zusammenfassung
Hintergrund
Eine leitliniengerechte stationäre psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung ist ein wesentlicher Bestandteil der Versorgung von Patienten mit einer Zwangsstörung. Möglicherweise wird der Aufwand für diese Psychotherapie im gegenwärtigen Personalbudget nach Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) jedoch nicht ausreichend abgebildet.
Ziel der Arbeit
Das Ziel dieses Beitrages ist, die für eine leitliniengerechte stationäre psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung notwendigen Personalressourcen zu bestimmen und mit dem Personalbudget in der Psych-PV zu vergleichen.
Methoden
Auf Grundlage der S3-Leitlinienempfehlung zur Behandlung von Zwangsstörungen und einer Metaanalyse zur Behandlungsintensität wurde ein normativer Wochenbehandlungsplan erstellt. Ausgehend davon wurden die für diesen Behandlungsplan notwendigen Personalressourcen berechnet. Diese wurden mit dem in der Psych-PV in der Kategorie A1 (Regelbehandlung) vorgesehenen Personalbudget verglichen.
Ergebnisse
Die Therapiezeit für eine leitliniengerechte stationäre psychiatrisch-psychotherapeutische Behandlung der Zwangsstörung beträgt 23,5 h in der Woche. Das entspricht einem Personalbedarf von 20,9 h in der Woche. Dieser Personalbedarf ist in der Psych-PV nur zu 82,8 % (17,3 h) berücksichtigt. Die Deckung des Personalbedarfs im Bereich ärztliche und psychologische Psychotherapie beträgt sogar nur 38,3 % (183 min im Behandlungsplan vs. 70 min in der Psych-PV).
Diskussion
Der vorliegende Beitrag macht deutlich, dass eine leitliniengerechte stationäre, psychotherapeutische Behandlung einer Zwangsstörung im Psych-PV-Budget nicht ausreichend abgebildet ist. Die tatsächliche Lücke wird hier möglicherweise sogar unterschätzt.