Erschienen in:
15.02.2017 | Die Verbände informieren
NEUE PSYCHOTHERAPIE-RICHTLINIE
Psychotherapeutische Sprechstunde als neue Gesprächsleistung
verfasst von:
gc
Erschienen in:
NeuroTransmitter
|
Ausgabe 2/2017
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Auszug
Ab dem 1. April 2017 ist jeder Psychotherapeut (also auch Psychiater, Nervenarzt und Neurologe mit psychotherapeutischer Zusatzausbildung) mit einer Übergangsfrist bis zum 1. April 2018 vor Beginn einer Richtlinienpsychotherapie verpflichtet, mit jedem Patienten eine sogenannte psychotherapeutische Sprechstunde abzuhalten. Es handelt sich hier um die Bezeichnung für eine zusätzliche zeitdefinierte Gesprächsleistung. Ziel ist ein rascheres Gesprächsangebot für die Patienten bei Psychologen und ausschließlich psychotherapeutisch tätigen Ärzten. Wir Nervenärzte und Psychiater bieten ohnehin kontinuierlich eine „richtige Sprechstunde“ an, bei der die Patienten auch unangemeldet in die Praxis kommen können. Psychologen und überwiegend psychotherapeutisch tätige Ärzte haben ihre Praxisstruktur jedoch ausschließlich als Bestellpraxis organisiert. Daher können Patienten nur über einen telefonisch zuvor vereinbarten Termin in die Praxis kommen. Das wird sich auch bei der psychotherapeutischen Sprechstunde in diesen Praxen nicht ändern. Die psychotherapeutische Sprechstunde als neue Gesprächsleistung wird extrabudgetär außerhalb des Regelleistungsvolumens (RLV) und in voller Menge bezahlt. Unklar ist derzeit noch die Höhe des Honorars, diese wird vom Bewertungsausschuss in Berlin festgesetzt. Die psychotherapeutische Sprechstunde kann möglicherweise auch für unsere Praxen eine Verbesserung darstellen. Wir werden Sie rechtzeitig weiter informieren. …