Das neue Mutterschutzgesetz ist zum 1. Januar in Kraft getreten. Es gibt einige Detailänderungen, die Praxisinhaber kennen sollten, sonst droht Ärger – inklusive Bußgeldern: 30.000 Euro kann es im Maximalfall kosten, wenn ein Arbeitgeber sich nicht an die Vorschriften des Mutterschutzgesetzes hält.
12.01.2018 | Recht für Ärzte | Nachrichten | Online-Artikel