Wer soll für die Basispflege bei Neurodermitis zahlen? Der GBA entschied: nur der Patient. Das Bundessozialgericht pflichtet dem bei - für die Cremes sei kein Nutzen erwiesen.
07.03.2012 | Recht für Ärzte | Nachrichten | Online-Artikel
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Wer soll für die Basispflege bei Neurodermitis zahlen? Der GBA entschied: nur der Patient. Das Bundessozialgericht pflichtet dem bei - für die Cremes sei kein Nutzen erwiesen.