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Erschienen in:

14.12.2023 | Recht für Ärzte | Fortbildung

Rechtssichere Aufklärung in der Medizin

Gegen den Vorwurf einer unzureichenden Aufklärung gewappnet sein

verfasst von: Dr. jur. Martin Sebastian Greiff, Mag. rer. publ.

Erschienen in: HNO Nachrichten | Ausgabe 6/2023

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Auszug

Ist eine rechtssichere Aufklärung überhaupt möglich? Diese Frage stellt sich vielen Ärzten1, hoffentlich aber nicht erst und nur, wenn sie schon mit einer haftungsrechtlichen Auseinandersetzung konfrontiert werden. Denn sinnvollerweise sollte man versuchen, diese Frage schon im Rahmen des Risikomanagements, bei kritischer Evaluierung aller Praxisabläufe, der Entwicklung eines guten Qualitätsmanagements und v. a. natürlich bzgl. der Handhabung eigener Aufklärungsgespräche zu beantworten. Denn nur dann hat man eine Chance, - zumindest so weit wie möglich - alles getan zu haben, um im Fall der Fälle gut gegen den Vorwurf einer unzureichenden Aufklärung gewappnet zu sein.
Fußnoten
1
Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird im Text das generische Maskulinum verwendet. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter.
 
2
BGH, Urt. v. 28.1.2014, Az. VI ZR 143/13; unter Hinweis auf Urt. v. 08.01.1985, Az. VI ZR 15/83.
 
3
Vgl. zum Umfang bspw. BGH, Urt. v. 15.3.2005, VI ZR 313/03.
 
4
BGH, Urt. v. 8.7.2008, VI ZR 259/06.
 
5
Vgl. hierzu Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 6. Aufl. 2021, D 202 m.w.N.
 
6
BGH, Urt. v. 27.4.2021, Az. VI ZR 84/19.
 
7
BGH, Urt. v. 20.12.2022, Az. VI ZR 375/21, entgegen der vorgehenden Entscheidung des OLG Bremen vom 25.11.2021, Az. 5 U 63/20.
 
8
Vgl. hierzu Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 6. Aufl. 2021, A 535 ff. m.w.N.
 
9
Vgl. BGH Urt. v. 19.7.2011, Az. VI ZR 179/10; Urt. v. 22.5.2007, Az. VI ZR 35/06.
 
10
OLG Koblenz Urt. v. 29.11.2001, Az. 5 U 1382/00.
 
11
BGH Urt. v. 6.7.2010, Az. VI ZR 198/09.
 
12
Martis/Winkhart, Arzthaftungsrecht, 6. Aufl. 2021, A 834 ff. m.w.N.
 
13
OLG Nürnberg, Urt. v. 22.5.2023, Az. 5 U 2251/21.
 
14
Vgl. hierzu BGH, Urt. v. 29.01.2019, Az. VI ZR 117/18.
 

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