Erschienen in:
09.12.2016 | Editorial
Reformstau und kein Ende in Sicht
verfasst von:
Springer Medizin
Erschienen in:
gynäkologie + geburtshilfe
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Ausgabe 6/2016
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Auszug
In Deutschland regelt seit dem 1.1.1991 das Embryonenschutzgesetz die Behandlungsmöglichkeiten der Reproduktionsmedizin. Richtlinien zu Behandlungsdetails werden üblicherweise von der Bundesärztekammer aufgestellt und durch die regionalen Ärztekammern in das Berufsrecht übernommen. Die Bundesärztekammer ist in regelmäßigen Abständen mit der dringenden Bitte an die politischen Entscheidungsträger herangetreten, sich der elementaren und dringlichen Aufgabe zu widmen, den offenen Fragen der Reproduktionsmedizin mit einer systematischen Rechtsentwicklung zu begegnen, so letztmalig anlässlich des 116. Deutschen Ärztetages in Hannover 2013. In den Koalitionsverhandlungen der gegenwärtigen Bundesregierung wurde vereinbart, das Recht auf Kenntnis der genetischen Abstammung zu regeln. …