Wie viele intersexuelle Neugeborene kurz nach der Geburt operiert werden, um ihnen ein eindeutiges Geschlecht zu verschaffen, ist nicht erfasst. Die Bundesregierung sieht nun ein Verbot solcher Operationen vor: "Eingriffe, die warten können, bis das Kind selbst einwilligungsfähig ist, haben zu unterbleiben", heißt es im Kabinettsentwurf eines Gesetzes, der aktuell im Bundestag beraten wird. Die Meinungen von Experten zu den Plänen gehen auseinander. Die Bundespsychotherapeutenkammer stellt sich hinter den Entwurf. "Intersexuelle Kinder sind körperlich und psychisch gesunde Kinder. Ihnen per Operation ein eindeutiges Geschlecht zu geben, kann zu schweren traumatischen Erfahrungen führen", erklärte Kammerpräsident Dr. Dietrich Munz. Dies sei vor allem dann der Fall, wenn die später entwickelte Geschlechtsidentität nicht mit der operativ herbeigeführten übereinstimme. Nach den Regierungsplänen sollen Eltern nicht mehr in Behandlungen einwilligen dürfen, die das körperliche Erscheinungsbild des Kindes an ein Geschlecht angleichen sollen. Diese Entscheidungen sollen bis zur Einwilligungsfähigkeit des Kindes aufgeschoben werden. Wo die Altersgrenze gezogen werden soll, ist umstritten. Der Regierungsentwurf sieht sie zwischen dem 12. und dem 16. Lebensjahr, verzichtet aber auf eine konkrete Festsetzung. Grundsätzlich sollen die Familiengerichte vor einem Eingriff hinzugezogen werden müssen, um diesen genehmigen. Die Vertreterin der Bundesärztekammer, Dr. Wiebke Pühler, monierte, dass dem Regierungsentwurf die nicht belegte Vermutung zugrunde liege, dass auch nach der Überarbeitung der medizinischen Leitlinien noch geschlechtsangleichende Operationen ohne Indikation vorgenommen würden. Ein Operationsverbot zum Beispiel bis zum 14. Lebensjahr entspreche nicht dem Stand der medizinischen Wissenschaft. Die Vertreterin der Kinderendokrinologen, Prof. Annette Richter-Unruh, sieht die Regierung auf dem richtigen Weg. In der Summe bescheinigten die Sachverständigen dem Gesetzentwurf hohen Veränderungsbedarf.
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