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Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz 10/2015

01.10.2015 | Leitthema

Regionale Entwicklung und flächendeckende Telemedizin

Ein Widerspruch?

verfasst von: Rainer Beckers

Erschienen in: Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz | Ausgabe 10/2015

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Zusammenfassung

Hintergrund für den vorliegenden Beitrag ist die Problematik, dass sich zahlreiche telemedizinisch gestützte Versorgungsansätze nicht weiter verbreiten lassen, obwohl gute Hinweise für deren Nutzen vorliegen. Die Bundesländer sind zentrale Akteure der Telemedizin-Entwicklung, da sie hier in den letzten Jahren erhebliche Fördermittel investiert haben. Die zentrale Fragestellung lautet demnach, wie ausgehend von regionalen Projekten nutzenbringende Telemedizin flächendeckend verbreitet werden kann. Zur Beantwortung dieser Fragestellung werden die Telemedizin-Initiativen der Bundesländer kurz vorgestellt und vor allem aus den Erfahrungen der Landesinitiative eGesundheit.nrw heraus konzeptionelle Bausteine für die flächendeckende Fortführung der telemedizinischen Ansätze formuliert. lm Ergebnis zeigt sich, dass die Bundesländer hier eine sehr aktive Rolle einnehmen und eine zukunftsorientierte Handlungsebene für die Telemedizin darstellen.
Fußnoten
1
Die nachfolgenden Ausführungen gelten für die Telemedizin, definiert als unmittelbare, patientenorientierte Diagnostik und Therapie bei räumlicher Trennung von Leistungserbringer und Patient/Patientin. Telematikanwendungen administrativer Natur (eArztbrief, Elektronische Fallakte usw.) sind nicht gemeint.
 
2
Siehe auch den Beitrag von Loos W in diesem Heft.
 
3
OPS-2015 8-98b: Andere neurologische Komplexbehandlungen des akuten Schlaganfalls.
 
4
Siehe auch die Voraussetzungen für gute Telemedizin, aufgestellt vom Deutschen Ärztetag 2010. Die Finanzierungsbedingungen werden dort explizit an erster Stelle unter den externen Rahmenbedingungen genannt. Quelle: http://​www.​bundesaerztekamm​er.​de/​aerztetag/​beschIussprotoko​lle-ab-1996/​113-daet-2010/​top-v/​telemeclizin/​1-voraussetzungen/​.
 
5
Nur drei telemedizinische Leistungen sind gegenwärtig abrechnungsfähig.
 
6
Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV Versorgungsstrukturgesetz-GKV-VStG) vom 22.12.2011, In: BG BL Jahrgang 2011 Teil i Nr. 70.
 
7
Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung vom 25.02.2015, Bundestagsdrucksache 18/4095.
 
8
Referentenentwurf eines Gesetzes für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen, 13.01.20157.
 
9
Siehe auch den Beitrag von Bergh B in diesem Band
 
10
Siehe z. B. für Deutschland das Telemedizinportal des Bundes mit über 200 Projekten http://​telemedizin.​fokus.​fraunhofer.​de/​.
 
11
siehe dazu den Beitrag von Beckers R, Strotbaum V in diesem Band.
 
Literatur
1.
Zurück zum Zitat Sosa-ludicissa M, Wootton R, Ferrer-Roca O (1998) History of telemedicine. In: Ferrer-Roca O, Sosa-ludicissa M (Hrsg) Handbook of telemedicine. Technology and informatics, Bd 54, IOS Press, Amsterdam, S 2–4 Sosa-ludicissa M, Wootton R, Ferrer-Roca O (1998) History of telemedicine. In: Ferrer-Roca O, Sosa-ludicissa M (Hrsg) Handbook of telemedicine. Technology and informatics, Bd 54, IOS Press, Amsterdam, S 2–4
Metadaten
Titel
Regionale Entwicklung und flächendeckende Telemedizin
Ein Widerspruch?
verfasst von
Rainer Beckers
Publikationsdatum
01.10.2015
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz / Ausgabe 10/2015
Print ISSN: 1436-9990
Elektronische ISSN: 1437-1588
DOI
https://doi.org/10.1007/s00103-015-2225-3

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