Erschienen in:
23.11.2018 | Schizophrenie | kurz notiert
G-BA attestiert Zusatznutzen in der Indikation Schizophrenie
verfasst von:
red
Erschienen in:
InFo Neurologie + Psychiatrie
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Ausgabe 11/2018
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Auszug
Der G-BA hat dem Antipsychotikum Reagila® (Cariprazin) einen Hinweis auf einen geringen Zusatznutzen gegenüber den bisherigen Standardtherapien bei Patienten mit überwiegender Negativsymptomatik bescheinigt. Reagila® ist seit Einführung des AMNOG-Verfahrens zur frühen Nutzenbewertung im Jahre 2011 das erste Arzneimittel, das sich durch einen therapierelevanten Zusatznutzen bei der Behandlung psychischer Erkrankungen auszeichnet. „Das ist eine wichtige Anerkennung des nachgewiesenen klinischen Nutzens von Reagila®, erläuterte Claudia Hahn, Recordati Pharma. „Bei psychischen Erkrankungen ist die Messlatte für die Nutzenbewertung für neue Arzneimittel besonders hoch, da es keine harten, physikalisch messbaren Endpunkte gibt.“ Maßgeblich für diese positive Bewertung eines Zusatznutzens im Rahmen der frühen Nutzenbewertung nach § 35a SGB V waren die in einer direkten Vergleichsstudie gezeigten patientenrelevanten Vorteile von Cariprazin gegenüber Risperidon bei der Langzeitbehandlung von schizophrenen Patienten mit überwiegender Negativsymptomatik. …