Erschienen in:
19.09.2017 | Leitthema
securPharm e. V. – der Schutzschild gegen gefälschte Arzneimittel
verfasst von:
Martin Bergen, Dr. Reinhard Hoferichter
Erschienen in:
Bundesgesundheitsblatt - Gesundheitsforschung - Gesundheitsschutz
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Ausgabe 11/2017
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Zusammenfassung
Das erklärte Ziel der Fälschungsschutzrichtlinie 2011/62/EU ist es, den Schutz von Patienten vor gefälschten Arzneimitteln weiter zu verbessern. Sie legt daher Maßnahmen fest, mit denen Fälschungen in der Lieferkette leichter erkannt werden können. Der europäische Gesetzgeber reagiert damit auf einen Anstieg von Arzneimittelfälschungen. Mit der EU-Fälschungsschutzrichtlinie soll eine einheitliche standardisierte Lösung für den Fälschungsschutz geschaffen werden. Ab dem 09.02.2019 dürfen (gemäß EU-Verordnung Nr. 2016/16) vom Hersteller nur noch verschreibungspflichtige Arzneimittel mit zwei Sicherheitsmerkmalen für den Verkehr freigegeben werden. Apotheken dürfen diese an Patienten nur noch nach erfolgreicher Echtheitsprüfung abgeben.
Die EU-Gesetzgebung fordert in jedem EU-Mitgliedstaat die Gründung einer nichtgewinnorientierten National Medicines Verification Organisation (NMVO), die das jeweilige System (NMVS) zur Echtheitsprüfung von Arzneimitteln aufbaut und betreibt. Für Deutschland ist dies securPharm e. V., ein Zusammenschluss von Pharmaindustrie, Großhandel und Apotheken. securPharm e. V. wurde im Jahr 2011 gegründet. Seit 2013 können pharmazeutische Unternehmer, Großhändler und Apotheken das securPharm-System zu Testzwecken nutzen. Der Beitrag gibt einen Überblick über den aktuellen Projektfortschritt von securPharm e. V. mit Stand Juni 2017.