Erschienen in:
06.02.2018 | Die Verbände informieren
ZWANGSTELEMATIK BEI RECHTSANWÄLTEN
So leiden die anderen
verfasst von:
gc
Erschienen in:
NeuroTransmitter
|
Ausgabe 2/2018
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Auszug
Bei Rechtsanwälten heißt die Zwangstelematik „Besonderes elektronisches Anwaltspostfach“ (BEA). Zweck des BEA ist, dass per BEA übermittelte Dokumente wie beispielsweise Gerichtsbeschlüsse offiziell als rechtssicher zugestellt gelten, auch wenn sie nicht per Briefpost auf Papier in der Anwaltskanzlei eingegangen sind. Infolgedessen muss nun jeder Anwalt täglich in sein elektronisches Postfach sehen. Diese Vorgehensweise kollidiert damit, dass Anwälte eigentlich immer alles auf Papier ausdrucken. Nicht alle Anwälte haben bisher schon einmal etwas von papierloser Kommunikation vernommen, daher mussten sie offenbar zu ihrem Glück gezwungen werden. …