07.10.2012 | MMW-HOTLINE
Soll ich mich gegen Regresse versichern?
Praxisneuling
Erschienen in: MMW - Fortschritte der Medizin | Ausgabe 17/2012
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Seit einiger Zeit gibt es eine überlegenswerte Alternative zur Regressschutzversicherung: eine ProzessFinanzAG. Sie finanziert auch noch nach Eintreten des möglichen Schadensfalles die Lösung von außergerichtlichen Streitigkeiten ebenso wie Prozesse vor Gericht und Schiedsverfahren. Sie ist allerdings ebenfalls an einige Voraussetzungen geknüpft:- 1
Der zu finanzierende Anspruch beträgt mindestens 100 000 Euro.
- 2
Beim Anspruchsgegner ist eine ausreichende Bonität vorhanden.
- 3
Es bestehen berechtigte Aussichten auf Erfolg vor Gericht.