Erschienen in:
08.08.2016 | Craniomandibuläre Dysfunktion und Stress | Kurz gemeldet
Der medizinische Standard ist Maß der Dinge
verfasst von:
Ilse Schlingensiepen
Erschienen in:
HNO Nachrichten
|
Ausgabe 4/2016
Einloggen, um Zugang zu erhalten
Auszug
Ein Arzt darf nicht gegen den medizinischen Standard behandeln, selbst wenn der Patient eine andere Behandlung verlangt und der Arzt ihn über die möglichen Folgen aufgeklärt hat, urteilte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm rechtskräftig (Az.: 26 U 116/14). Ein Zahnarzt hatte bei einer Patientin mit kraniomandibulärer Dysfunktion die Schienentherapie nicht im erforderlichen Umfang erbracht, sondern auf ihren Wunsch zu früh mit einer Frontzahnsanierung begonnen. Die Folgen waren eine zu niedrige Bisshöhe und die Kompression der Kiefergelenke. Das OLG urteilte auf Schadenersatz und Honorarrückzahlung. …