Erschienen in:
06.07.2023 | Originalarbeit
Strafbarkeit des Sexkaufs nach § 232a Abs. 6 StGB – ein gesetzgeberischer Fehlschlag?
verfasst von:
Prof. Dr. Tillmann Bartsch, Nora Labarta Greven, Robert Küster
Erschienen in:
Forensische Psychiatrie, Psychologie, Kriminologie
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Ausgabe 3/2023
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Zusammenfassung
Im Jahr 2016 hat der Gesetzgeber mit § 232a Abs. 6 StGB eine Vorschrift geschaffen, die unter bestimmten Umständen die Vornahme sexueller Handlungen gegen Entgelt mit Menschen, die Opfer eines Menschenhandels zum Zweck der sexuellen Ausbeutung geworden sind, strafbewehrt verbietet. Diese sog. Freierstrafbarkeit wurde in der Literatur schon vor ihrem Inkrafttreten viel kritisiert. Im Rahmen einer empirischen Studie konnte das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e. V. nun überprüfen, ob die Ziele, die der Gesetzgeber mit Einführung der Freierstrafbarkeit verbunden hat, erreicht wurden. Die Ergebnisse dieser Studie legen nahe, dass der Gesetzgeber über den – im Jahr 2021 sogar noch einmal erweiterten – Freierstraftatbestand noch einmal nachdenken sollte.