Erschienen in:
01.02.2016 | Szintigrafie | Originalien
Apparative Verfahren in der Hirntoddiagnostik
Nutzung, Ergebnisse und Auswirkungen in Nordostdeutschland
verfasst von:
PD Dr. O. Hoffmann, F. Masuhr
Erschienen in:
Der Nervenarzt
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Ausgabe 2/2016
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Zusammenfassung
Hintergrund
Gemäß der Richtlinie der Bundesärztekammer kann der Nachweis des irreversiblen Ausfalls der Hirnfunktion in Abhängigkeit von Patientenalter und Art der Hirnschädigung allein durch klinische Untersuchung erfolgen oder zusätzliche apparative Diagnostik (ZD) erfordern.
Methoden
Retrospektive Auswertung der Hirntoddiagnostik, die zwischen Januar 2001 und Dezember 2010 in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern mit Einsatz von ZD gemäß der 3. Fortschreibung der Richtlinie erfolgte und der Deutschen Stiftung Organtransplantation gemeldet wurde.
Ergebnisse
Insgesamt 1401 Patienten (0–94 Jahre) erhielten 1636 apparative Untersuchungen. Erstes Zusatzverfahren war am häufigsten eine Elektroenzephalographie (EEG; 71,7 %). 93,6 % der ersten ZD ergaben positive, die Irreversibilität bestätigende Befunde. Negative Befunde der ZD waren seltener bei primär supratentorieller (2,9 %) als bei infratentorieller (13,7 %) oder sekundärer Hirnschädigung (8,1 %) sowie vor dem 3. Lebensjahr (18,5 %). Unabhängig vom Ergebnis der ZD wurde nie eine Rückbildung der klinischen Ausfallzeichen dokumentiert. Variabilität bestand hinsichtlich Zeitpunkt, Art und Wiederholung der ZD. Während ZD den diagnostischen Prozess meist deutlich verkürzte, kam es in jedem 10. Fall zu Verzögerungen gegenüber dem klinischen Irreversibilitätsnachweis.
Diskussion
ZD allein belegt nicht den Ausfall der Hirnfunktion, sondern dient dem Irreversibilitätsnachweis. Bei Patienten ab dem 3. Lebensjahr ohne primäre infratentorielle Läsion weisen klinische Verlaufsbeurteilung und apparative ZD die Irreversibilität mit gleicher Sicherheit nach. Eine einrichtungsübergreifende Standardisierung der Abläufe scheint wünschenswert.