Erschienen in:
01.07.2010 | Leitthema
Transplantationsmanagement: Angebot und Vermittlung von Spenderorganen
Der rechtliche Rahmen nach dem Transplantationsgesetz
verfasst von:
Prof. Dr. G. Kirste
Erschienen in:
Die Diabetologie
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Ausgabe 5/2010
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Zusammenfassung
Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) ist für alle Schritte im Organspendeprozess verantwortlich – die Vermittlung (Allokation) der gespendeten Organe ist Aufgabe der Stiftung Eurotransplant. Das deutsche Transplantationsgesetz gibt als Parameter zur Organverteilung Dringlichkeit und Erfolgsaussicht vor. Gleichzeitig gilt, dass jeder Patient die gleiche Chance hat, ein Organ zu erhalten. Die Ständige Kommission Organtransplantation der Bundesärztekammer hat Richtlinien für alle vermittlungspflichtigen Organe entwickelt und aktualisiert sie nach neuen Erkenntnissen aus Wissenschaft und Forschung. Aktuell hat das Europäische Parlament Standards für Sicherheit und Qualität erlassen, die dazu beitragen sollen, die Wartezeiten der Patienten zu verkürzen. Erst durch die Steigerung der Organspendezahlen kann Druck von der Verteilungssituation genommen werden.