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Erschienen in: Heilberufe 7-8/2015

01.07.2015 | PflegePositionen

Editorial

Von starker Pflege noch weit entfernt

verfasst von: Urban & Vogel

Erschienen in: Heilberufe | Ausgabe 7-8/2015

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Auszug

Mit Einführung der Pflegeversicherung vor 20 Jahren wurden in Deutschland die Strukturen pflegerischer Leistungen ausgebaut. Inzwischen bieten 12.500 Pflegeheime mit 661.000 Beschäftigten und 12.000 ambulante Pflegedienste mit rund 270.000 Beschäftigten ein umfangreiches pflegerisches Angebot für die aktuell 2,5 Millionen Pflegebedürftigen. Zuletzt erhielt die Pflege mit dem Inkrafttreten des 1. Pflegestärkungsgesetzes im Januar 2015 1,4 Milliarden Euro. Schwerpunkte der Leistungsverbesserung liegen auf der Unterstützung pflegender Angehöriger sowie der Einstellung zusätzlicher Betreuungskräfte für die stationäre Pflege. Mit dem 2. Pflegestärkungsgesetz — derzeit noch in Erarbeitung — folgt die Bundesregierung der langjährigen Forderung der Pflegeverbände, den Pflegebedürftigkeitsbegriff neu zu definieren und daran justiert das Finanzierungssystem zu gestalten. Flankierend zu diesen Entwicklungen ist allerdings ein Berufsgesetz Pflege nötig. Das ist auch im Zusammenhang mit der notwendigen Fachkräftegewinnung und der Einführung einer generalistischen Qualifikation der professionell Pflegenden dringend erforderlich. Nach Bedarfseinschätzung fehlen der Pflege heute jährlich 4,5 Milliarden Euro, um eine qualifizierte, pflegerische Versorgung zu garantieren. Trotz der partikularen Verbesserung, die das Pflegestärkungsgesetz bringt, verdeutlicht diese Zahl den zukünftigen Handlungsbedarf. Der Anfang ist gemacht, nun geht es darum, kontinuierlich das in der Vergangenheit politisch stark vernachlässigte Thema Pflege wieder „gesund zu pflegen“ — im Sinne der beruflich Pflegenden, der pflegenden Angehörigen sowie der Pflegebedürftigen und Patienten. …
Metadaten
Titel
Editorial
Von starker Pflege noch weit entfernt
verfasst von
Urban & Vogel
Publikationsdatum
01.07.2015
Verlag
Urban & Vogel
Erschienen in
Heilberufe / Ausgabe 7-8/2015
Print ISSN: 0017-9604
Elektronische ISSN: 1867-1535
DOI
https://doi.org/10.1007/s00058-015-1618-x

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