Skip to main content
Erschienen in: Forum der Psychoanalyse 3/2015

01.09.2015 | Kommentare

Zu Wolfgang Schmidbauer: „Kann eine (Lehr-)Analyse ‚ungültig‘ sein?“

verfasst von: Dr. jur. Dipl.-Psych. Giulietta Tibone, Brunhilde Schmieder-Dembek, Dr. phil. Dipl.-Psych. Wolfgang Schmidbauer

Erschienen in: Forum der Psychoanalyse | Ausgabe 3/2015

Einloggen, um Zugang zu erhalten

Auszug

Wolfgang Schmidbauer reduziert in seinem Beitrag unseren komplexen Artikel „Abstinenz und Abstinenzverletzungen in der psychoanalytischen Ausbildung“ [Forum Psychoanal (2015)31:17–34] – in dem auch die von ihm geforderte Reflexion von Gruppenprozessen in der psychoanalytischen Ausbildung sowie die Frage der Entidealisierung der Lehranalyse behandelt werden – auf einen einzigen Aspekt, nämlich die Folgen von Abstinenzverletzungen durch Aufnahme einer erotischen Beziehung in der Lehranalyse für die berufliche Entwicklung der betroffenen Kandidatinnen1, und unterstellt uns, „auch die Kandidatin“ sanktionieren zu wollen. Zum einen identifiziert er uns dabei verkürzt mit dem von uns erwähnten Vorschlag Gabbards und Zagermanns zur Behandlung der Frage – aus gegebenem Anlass –, wie Lehranalysen eines Lehranalytikers, in denen es nachgewiesenermaßen zu Grenzverletzungen der oben genannten Art gekommen sei, beurteilt werden sollen und welche Folgen sie für die analytische Identitätsbildung und Kompetenz der involvierten Kandidatinnen und Kolleginnen nach sich ziehen. …
Fußnoten
1
Wir sprechen hier von Kandidatinnen, der starken Prävalenz der Konstellation Lehranalytiker/Lehranalysandin bei missbräuchlichen Verläufen Rechnung tragend, wohl wissend, dass in einer Minderheit von Fällen auch männliche Kollegen in Ausbildung – sowie Patienten – von sexuellem Missbrauch in ihren Lehranalysen betroffen sind.
 
2
Es werden in den letzten Jahren viele Beschwerden wegen Abstinenzverletzungen in der psychoanalytischen Ausbildung an Vertrauensleute herangetragen. Den Sichbeschwerenden schulden wir großen Dank, weil wir von ihnen viel lernen konnten. Im Gegensatz dazu werden die sanktionierenden Prozeduren vor Schiedskommissionen nur selten in Gang gesetzt („Spitze des Eisbergs“), weil die paragerichtliche Ahndung traumatisierender Erfahrungen in nahem zwischenmenschlichem Bereich für die Geschädigten im Allgemeinen aus einer Vielzahl von Gründen besonders belastend ist.
 
Metadaten
Titel
Zu Wolfgang Schmidbauer: „Kann eine (Lehr-)Analyse ‚ungültig‘ sein?“
verfasst von
Dr. jur. Dipl.-Psych. Giulietta Tibone
Brunhilde Schmieder-Dembek
Dr. phil. Dipl.-Psych. Wolfgang Schmidbauer
Publikationsdatum
01.09.2015
Verlag
Springer Berlin Heidelberg
Erschienen in
Forum der Psychoanalyse / Ausgabe 3/2015
Print ISSN: 0178-7667
Elektronische ISSN: 1437-0751
DOI
https://doi.org/10.1007/s00451-015-0211-x

Weitere Artikel der Ausgabe 3/2015

Forum der Psychoanalyse 3/2015 Zur Ausgabe

Typ-2-Diabetes und Depression folgen oft aufeinander

14.05.2024 Typ-2-Diabetes Nachrichten

Menschen mit Typ-2-Diabetes sind überdurchschnittlich gefährdet, in den nächsten Jahren auch noch eine Depression zu entwickeln – und umgekehrt. Besonders ausgeprägt ist die Wechselbeziehung laut GKV-Daten bei jüngeren Erwachsenen.

Darf man die Behandlung eines Neonazis ablehnen?

08.05.2024 Gesellschaft Nachrichten

In einer Leseranfrage in der Zeitschrift Journal of the American Academy of Dermatology möchte ein anonymer Dermatologe bzw. eine anonyme Dermatologin wissen, ob er oder sie einen Patienten behandeln muss, der eine rassistische Tätowierung trägt.

Spezielles Sportprogramm bei einer Reihe von psychischen Erkrankungen effektiv

08.05.2024 Psychotherapie Nachrichten

Sportliche Betätigung hilft nicht nur bei Depression, sondern auch in Gruppen von Patientinnen und Patienten mit unterschiedlichen psychischen Erkrankungen, wie Insomnie, Panikattacken, Agoraphobie und posttraumatischem Belastungssyndrom. Sie alle profitieren längerfristig.

Wartezeit nicht kürzer, aber Arbeit flexibler

Psychotherapie Medizin aktuell

Fünf Jahren nach der Neugestaltung der Psychotherapie-Richtlinie wurden jetzt die Effekte der vorgenommenen Änderungen ausgewertet. Das Hauptziel der Novellierung war eine kürzere Wartezeit auf Therapieplätze. Dieses Ziel wurde nicht erreicht, es gab jedoch positive Auswirkungen auf andere Bereiche.